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matzl10
Beiträge: 150
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| 01.02.2008 21:23 |
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das halt ich für ein gerücht, bekomme noch 7 einträge hast in der suche evtl. noch ungewollte einschränkungen (sidebar links) z.B.: mitgliedsnamen o.ä.
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Mir scheint es werden wieder mehr
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ACTOR
Beiträge: 7.008
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| 01.02.2008 21:26 |
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jetzt sind schon wieder neun anbieter. mir is wurscht.
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matzl10
Beiträge: 150
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| 01.02.2008 21:27 |
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habe soeben in ebay.nl gesucht, da gibts genug einträge unter electronic cigarette, ein ganzer haufen aus belgien und uk. klarerweise auch aus hong kong und china. also beschränkt sich ebay anscheinend auf die de seite.
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matzl10
Beiträge: 150
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| 01.02.2008 21:32 |
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sucht mal in unserem e*bay unter electronic cigarette - dann könnt ihr noch einige mehr zählen (uk, belgien...)
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ACTOR
Beiträge: 7.008
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| 01.02.2008 21:38 |
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na ja... das man wenn man lange genug sucht immer noch genug findet bei ebay ist ja klar. und eigentlich gehts ja darum warum die deutschen anbieter alle rausgeflogen sind.
ich wäre ja da viel rigoroser. alles raus aus dem ebay oder gar nix. aber so ist das ja zuwieder der wettbewerbsfreiheit und wiederspricht mit sicherheit irgendwelchen eu-rechten.
angebote die betrügerische oder irreführende informationen beinhalten gehören natürlich raus aus diesem markt
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buschak
Beiträge: 1.743
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| 03.02.2008 10:19 |
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post von e**y 3tage nach dem kauf
Guten Tag Herr *****(*******@****.de), dies ist ein Hinweis der e**y-Sicherheitsabteilung zu folgendem Artikel: - ELEKTRISCHE ZIGARETTE INKL 5 DEPOTS!! NEUESTES MODELL! Unseren Unterlagen zufolge haben Sie auf den oben genannten Artikel geboten. Wir haben dieses Angebot vom e**y-Marktplatz entfernt, weil der Verkaeufer gegen die e**y-Grundsaetze verstossen hat. Wenn Sie auf den genannten Artikel geboten haben, wir diesen jedoch vor Ablauf der Auktion geloescht haben, kommt kein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkaeufer zustande, so dass sie den Artikel nicht erworben haben. Sollten Sie den angebotenen Artikel jedoch bereits gekauft haben, bevor das Angebot von uns geloescht wurde, bleiben ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenueber dem Verkaeufer bestehen.
Dem Verkaeufer steht es frei, den Artikel unter Beachtung der e**y-Grundsaetze erneut einzustellen. Wenn der Verkaeufer den Artikel wieder einstellt, koennen Sie selbstverstaendlich wieder darauf bieten. Weitere Informationen zu den e**y-Grundsaetzen finden Sie hier: h**p://pages.e**y.**/help/policies/overview.html
Wenn Sie weitere Fragen haben, koennen Sie sich ueber den Link "Kontakt", den Sie auf den e**y-Hilfeseiten finden, an uns wenden.
Mit freundlichen Gruessen e**y-Sicherheitsteam
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Ich habe Neuigkeiten! Ich wurde gerade (Sonntag Mittag) von einem gewissen "Brinker Fassbender Verlag Dortmund" angerufen, der verlangte ich sollte mein Angebot bei ebay (leere Mundstücke) sofort aus dem Handel nehmen, weil die irgendwelche Patentrechte hätten und ich Medizinprodukte verkaufe. Da ich ihm sagte dass das leere Mundstücke sind und ich die Angebote nicht entfernen werde, erwarte ich jetzt in der nächsten Zeit Bescheid von der Staatsanwaltschaft. Was haltet Ihr davon?
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ACTOR
Beiträge: 7.008
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| 03.02.2008 14:05 |
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ist ja sehr interessant. wer istdenn das wieder? und woher und welche patentrechte sollten die den haben?
er soll sie dir vorlegen.
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Das war leider ein kurzes Gespräch, soweit kamen wir leider nicht.Er bestand darauf, dass ich das Angebot aus dem ebay rausnehme und daraufhin hat er aufgelegt.Ich meine, wenn das wirklich so wäre, dann würde ich doch schriftlich was bekommen und keinen Anruf am Sonntag Mittag! Oder?
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Gib mal "Brinker Fassbender Verlag im Google ein, da kommst nicht wirklich auf einen grünen Zweig!
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Habe ich schon gemacht und auch nichts gefunden.Wetten der Typ hat was mit den ebay Entfernungen zu tun?
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So.Ich gehe jetzt Karneval feiern bevor es zu spät ist (wegen Klage) Bis später!
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Hast es Du schön! Bei uns in dem faden Salzburg ist nix los, die gehen in den Keller zum Lachen!
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Taube
newbie
Beiträge: 9
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| 03.02.2008 14:20 |
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Hallo multiquelle, das halt ich erstmal für eine falsche Behauptung.Wenn die patentrechtliche Probleme haben sollen die sich doch mit dem Hersteller auseinander setzen und nicht mit dem Händler . Unser spanischer Freund bietet sein Liquid im übrigen bei e*ay Spanien an,hat mir heute über e*ay eine entsprechende Mitteilung geschickt,ganz einfach Suchbegriff "Nachfüllflüssigkeit Elektrische Zigarette" in der Suche eingeben. Ich hoffe erstmal das multiquelle am Montag eine Stellungnahme aus Brandenburg bekommt. Ansonsten wandere ich e*ay mäßig auch nach Spanien aus . Auch ein netter Versuch: http://cgi.ebay.de/Mini-E-Cigarette-Verp...1QQcmdZViewItem
LG Günter
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