#1

Schreiben an die Abgeordneten

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 25.01.2016 18:57
von Stealfighter | 6.385 Beiträge

Hallo

Wir haben ja vor einigen Wochen die Abgeordneten angeschrieben....

ich habe Heute Antwort der Grünen/Bündnis90 bekommen. Diese will ich mit Euch teilen weil...

Aber zuvor möchte ich aber gerne wissen ob Ihr auch schon Antworten bekommen habt. Und von wem.

Die Antwort von Heute ist bei mir die Dritte. Leider sind die andern beiden verschütt gegangen.
Daher jetzt auch hier die Antwort der Grünen, damit die nicht auch noch verloren geht.

Aus meiner Sicht habe ich nix anderes von denen erwartet. Aber wenigstens überhaupt eine Antwort.

Sehr geehrte Damen und Herren,



vielen Dank für Ihre E-Mail zu dem Thema E-Zigarette. Gerne erläutere ich Ihnen unsere GRÜNE Position.



Die EU-Tabakprodukterichtlinie muss bis Mai 2016 in nationales Recht gegossen werden. Die Verordnung sieht auch Regelungen zur E-Zigarette und Liquids vor. Am 14. Januar 2016 wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse in den Bundestag eingebracht und an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur weiteren Beratung überwiesen.



Die grüne Bundestagsfraktion hält ein Verbot der E-Zigarette nicht für zielführend. Dies würde unter Umständen dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Produkte über andere Kanäle beziehen, die eventuell mit einer geringeren Qualität und gesundheitlichen Schäden einhergehen würden. Dies ist mit einem effektiven Verbraucherschutz nicht zu vereinen.



Die grüne Bundestagsfraktion befürwortet klare Regelungen, die die Qualität der Produkte und Zusammensetzung der nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids sichern. Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern muss gestärkt werden. Auch Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen nicht auf Produktqualität und Produktsicherheit verzichten müssen. Das Bewerben der E-Zigarette und das Anpreisen einer gesundheitsfördernden Wirkung lehnen wir ab.



Durch den fehlenden Verbrennungsprozess des Tabaks können E-Zigaretten für ehemals Tabakrauchende eine weniger schädliche Alternative sein und zur Schadensminderung beitragen. Der Konsum von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten ist jedoch nicht harmlos. Die Studienlage zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von E-Zigaretten ist bislang aber nicht immer eindeutig. Einige Studienergebnisse widersprechen sich, andere Studien weisen methodologische Mängel auf. Die Bundesregierung muss mehr Gelder in die Forschung investieren, um endlich aussagekräftige und sichere Ergebnisse zu erhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über mögliche gesundheitliche Risiken aufklärt werden, um eine informierte Entscheidung über Konsum oder Konsumverzicht treffen zu können.



Kinder und Jugendliche müssen vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Wir befürworten daher, dass nikotinhaltige wie nikotinfreie E-Zigaretten nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden.



Die Rede von meinem Kollegen Dr. Terpe zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (1. Lesung) können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18149.pdf



Die GRÜNE Bundestagsfraktion wird das Thema E-Zigaretten und die Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie weiterhin aufmerksam begleiten.



Weitere Informationen zu unseren Initiativen finden Sie unter folgenden Links:

· EU-Tabakprodukterichtlinie umsetzen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/067/1806754.pdf

· Tabakprävention und Schadensminderung stärken – EU-Tabakprodukterichtlinie weiter verbessern: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713244.pdf

· Ausgaben für Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712414.pdf

· Kenntnisstand zum Gebrauch, zur Bewertung und zu den Risiken der elektronischen Zigarette: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709872.pdf

· Weiterentwicklung der Tabaksteuer als Präventionsinstrument: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/010/1801065.pdf

· Mängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/018/1701848.pdf



Mit freundlichen Grüßen



Markus Kurth MdB





Wahlkreisbüro

Markus Kurth MdB

Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sprecher für Rentenpolitik

Königswall 8

44137 Dortmund

Tel: 0231/5574660

Fax: 0231/5574661



Web: http://www.markus-kurth.de

Twitter: http://twitter.com/markuskurthmdb

Facebook: http://www.facebook.com/markuskurthmdb


PS: Alles nur Gedanken die ich freiwillig zu bedenken - verschenke

Alle Gerüchte werden negativ dargestellt weil die elektrische Zigarette eine Gefahr für die herkömmliche ist. Das ist meines Erachtens übrings die einzige Gefahr vor der diese Lügenverbreiter Angst haben.


Im obigen Text ist eine Kombination aus alter, neuer und zukünftiger Rechtschreibreformen zu finden!
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#2

RE: Schreiben an die Abgeordneten

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 28.01.2016 19:07
von Stealfighter | 6.385 Beiträge

Heute habe ich eine weitere Antwort auf mein e-mail bekommen, dismal von der CDU/CSU

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Email vom 22. November, in der Sie Ihre Sorgen hinsichtlich der anstehenden nationalen Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung von E-Zigaretten zum Ausdruck bringen. Leider komme ich jetzt erst dazu, Ihnen zu antworten. Ihre Mail ist versehentlich in die falsche Ablage geraten. Das bedaure ich sehr. Nun zu Ihrem Anliegen:

Deutschland ist verpflichtet, die EU-Tabakproduktrichtlinie vom 3. April 2014 bis zum 20. Mai 2016 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu ist eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorschriften in nationales Recht geplant. Die Vorschriften sollen vor allem dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor einem Einstieg in das Rauchen zu bewahren. Hierfür tragen wir eine besondere Verantwortung. Die Richtlinie enthält für nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter unter anderem Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit und Verpackungsgestaltung. Ein Verkaufsverbot ist in keiner Weise geplant. Deutschland wird bei der Umsetzung der Richtlinie nicht über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen. Dies haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Hinblick auf das noch bevorstehende parlamentarische Verfahren immer betont.
Weiterhin wird in der Bundesregierung derzeit darüber diskutiert, in einem zweiten Schritt die nikotinfreien E-Zigaretten und die dazugehörigen Nachfüllbehälter ebenfalls zu regulieren, insoweit dies zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist. Hier kommen etwa ein Verbot von Zusatzstoffen, die den Eindruck eines gesundheitlichen Nutzens oder einer geringeren Gesundheitsgefahr erwecken könnten und zusätzliche Werbebeschränkungen in Betracht. Der Ausgang dieser Beratungen ist aber noch völlig offen. Auch hier steht ein Verkaufsverbot nicht zur Debatte. Vielmehr steht der Gedanke im Vordergrund, insbesondere junge Menschen davor zu schützen, mit dem Rauchen zu beginnen.

Mit freundlichen Grüßen


Ingrid Fischbach, MdB


PS: Alles nur Gedanken die ich freiwillig zu bedenken - verschenke

Alle Gerüchte werden negativ dargestellt weil die elektrische Zigarette eine Gefahr für die herkömmliche ist. Das ist meines Erachtens übrings die einzige Gefahr vor der diese Lügenverbreiter Angst haben.


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