#1

mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 20.08.2007 13:59
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

die aussage der WKO das nach erkenntnis des abgrenzungsabeirates die produkte der elektrischen raucherei medikamente, bez. medizinische geräte sind lässt einige fragen offen.

aufgrund des erlasses des BMGFJ
ist angeblich der handel und vertrieb in österreich verboten.

was hat das für mich als konsument für folgen?

ist es mir jetzt auch verboten waren dieser art im
ausland zu kaufen und sie auf dem postweg zu beziehen?

ist leicht gar der besitz sowie der konsum jetzt auch verboten.

die firma ruyan hat monate lang die waren über die teleshops in österreich verkauft. kann ich mir jetzt die notwendigen nachfüllungen oder ersatzteile nicht mehr legal kaufen? auch nicht im ausland?


mit der bitte um ihre antwort verbleibe ich
mfg
.....


www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Dampfshop Vöslau, 2540 Bad Vöslau, Industriestraße 12/2 (im Merkur), Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und Sa 9 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.



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#2

RE: mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 21.08.2007 17:26
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge
also immerhin habe ich heute ein automatisches antwortmail bekommen, in dem mir versprochen wird, dass sich die zuständigen stellen mit meiner anfrage auseinandersetzen werden.

na da bin ich neugierig was dabei rauskommt. vor allem .... wie lange es dauert.

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zuletzt bearbeitet 21.08.2007 17:27 | nach oben springen

#3

RE: mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 30.08.2007 11:01
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

Antwort der AK am 30.08.07

Sehr geehrte Frau Kinsky,

die Konsumentenberatung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich nimmt Bezug auf Ihre Anfrage und teilt mit:

Aus dem Gutachten des Abgrenzungsbeirates geht hervor, dass alle elektrisch betriebenen Nikotoninhalatoren, beispielsweise RUYAN, den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, insbesondere der Zulassungspflicht als Arzneimittelspezialitäten, und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes unterliegen. Die im Strukturvertreib angepriesenen elektrisch betreibenene Nikotininhalatoren, insbesondere RUYAN, sind als Arzneimittelspezialitäten in Österreich nicht zugelassen.
Es wird in diesem Gutachten auch bemerkt, dass in Österreich zur Raucherentwöhnung zahlreiche zugelassenen nikotinhaltige Arzneimittelspezialitäten in unterschiedlicher Dareichungsform zur Verfügung stehen. Dazu ersuchen wir Sie mit der Apothekerkammer unter der Tel, Nr. 01/.... in Verbindung zu treten.

Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen geholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen


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#4

RE: mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 30.08.2007 11:07
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

antwort mail von mir an die AK am 30. 08. 07

sehr geehrte frau .........

damit haben sie allerdings nicht meine fragen beantwortet.
die erkenntnis des abgrenzungsbeirates kenne ich seit märz 07, da wurde sie nämlich getroffen.

meine fragen richteten sich vielmehr nach den persönlichen konsequezen auf grund dieser erkenntnis.
ihren verweis auf die apothekerkammer finde ich in diesem zusammenhang ja schon fast, um es gelinde auszudrücken, belustigend.

ich werde mir erlauben diesen email verkehr in meinem forum
http://www.elektrisches-rauchen.com zu veröffentlichen.

was mich auch ein wenig erstaunt ist, dass sie für eine derartige antwort 9 tage der recherche gebraucht haben, die dann, wenn ich mich auf die aussagen der firma you yan in tirol berufen darf, insofern sogar falsch ist, da die firma you yan für ihr produkt (ebenfalss eine elektrische zigarette) lt. you yan, bereits eine zulassung in österreich hat.

ergo nicht
zitat: " alle elektrisch betriebenen Nikotoninhalatoren"
von dieser erkenntnis betroffen sind.

zitat: "Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen geholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen"

nein, sie haben mir in keiner art und weise geholfen und ich verbleibe daher
ohne freundliche grüsse

karl maria kinsky

p.:s.: die oberflächlichkeit, mit der sie diese anfrage behandelt haben erkenne ich daran, dass sie mich als FRAU kinsky titulieren.


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#5

RE: mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 31.08.2007 13:49
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

also eigentlich habe ich gedacht, dass sich die dame von der AK wenigstens auf grund meines antwortmails melden würde.....

bisher nicht einmal ein


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#6

RE: mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 03.09.2007 12:11
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

na ja, immerhin....

mail von der AK vom 03.09.07



Sehr geehrter Herr Kinsky,

die Konsumentenberatung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich nimmt Bezug auf Ihre Anfrage und Rückantwort und teilt
mit:

Leider ist eine Beantwortung der E-Mail Anfragen nicht immer unverzüglich möglich, da auch von den Mitarbeitern persönliche Anfragen in den Bezirkstellen und der Zentrale und telefonische Beratungen wahrgenommen werden müssen. Ebenso ist eine Reihung der Dringlichkeit vorzunehmen, wobei etwa dringende Fristen für fällige Zahlungsaufforderungen an die Konsumenten vorgereiht werden.

Aufgrund unserer Recherche konnten wir Sie nur über die bestehende Rechtslage informieren, in der der Abgrenzungsbeirat in einem Gutachten die Einstufung und das Inverkehrbringen betreffend der elektrisch betriebenen Nikotininhalatoren regelt, jedoch nicht festlegt, dass der Vertrieb gänzlich verboten sei, sondern den Bestimmungen des Arzneinittelgesetztes und des Medizinproduktegesetztes unterliegen. Und in diesem Zusammenhang fallen u.a. weitere Auskünfte über derartige Produkte unter die Zuständigkeit der Apothekerkammer.

Wir bedauern, dass wir Ihnen mit unserer Auskunft nicht weiterhelfen konnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

AKNÖ- Konsumentenberatung


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#7

RE: mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 03.09.2007 12:24
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

meine antwort vom 03.09.07

sehr geehrte frau .......

seine sie bitte nicht ungehalten, wenn ich mich mit dieser antwort nicht zufriedengebe und sie nochmals mit meiner ursprünglichen frage belästige, dern beantwort doch unmöglich in die kompetenz der apothekerkammer fallen kann.

was hat der enstscheid des abgrenzungsbeirates für mich als privatperson für konsequenzen?
ist es illegal, wenn ich die österreichischen bestimmung dadurch umgehe, dass ich mir die produkte der elektrischen raucherei via internet, oder wie auch immer, im ausland kaufe und sie mir nach österreich zustellen lasse?

ich kann doch auch medikamente die in österreich nur in den apotheken abgegeben dürfen legal in irgendwelchen internetgeschäften im ausland kaufen und mir zusenden lassen. oder ist das auch illegal?

was ist mit den produkten der firma youyan, die damit wirbt, dass sie eine zulassung für ihre produkte in österreich hat. stimmt das? und wie, wenn nicht durch den konsumentenschutz soll ich dass denn feststellen lassen?

also bitte ich nochmals höflichst dass sie sich, und eventuell ihre juristische abteilung, mit dieser konsumentenproblematik auseinanderzusetzen um vielleicht doch noch eine halbwegs befriedigende antwort für mich und tausende andere konsumenten zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
karl maria kinsky


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#8

RE: mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.09.2007 16:02
von Bany (gelöscht)
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habe da in einem forum einen beitrag gelesen, der mir keine ruhe läßt. da behauptet eine "blondine":

"ein Kunde darf kaufen wo er will, ob in China, Deutschland und auch in Österreich!
Nur VERKAUFEN und HANDELN ist in Österreich verboten!!!"

kann das richtig sein, oder ist es nicht so, das sich auch der käufer schuldig machen würde, wenn er in österreich was kauft ??


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#9

RE: mail an die AK - konsumentenschutz

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.09.2007 16:54
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge
also die schuld dem käufer zuzuschieben wird insofern nicht hinhauen, weil er ja im guten glauben gehandelt haben könnte. das würde unter umständen eine beweisfrage sein.

andererseits kann ja der kauf eines solchen produktes, selbst wenn er verboten sein sollte (was ich leider wirklich nicht weiss und nur nach meinem laienhaften juridischen empfinden aber als möglich ansehen muss) bestenfalls eine verwaltungsübertretung sein.

es handelt sich ja bei den produkten der elektrischen raucherei nicht um verbotene drogen oder dergeleichen.


verboten ist lediglich der handel und die vermittlung dieser produkte ausserhalb der dafür vorgesehenen bereiche (apotheke). und in den apotheken können bis dato diese produkte nicht verkauft werden, da es ja noch keine zulassung dafür im sinne der meidkamentenabgabeverordnung gibt, insbesondere auch bis dato keinerlei anträge auf zulassung dieser produkte im sinner der medikamentenabgabeverordnung gestellt wurden.

meiner meinung nach muss aber der kauf via internet im ausland legal sein. da ja dortselbst der handel und die vermittlung dieser produkte nicht verboten ist.

würde man diesen kauf auch noch verhindern wollen, müsste der österreichische gesetzgeber sowohl den besitz als unter umständen auch den konsum sowie die nutzung dieser produkte auch noch verbieten.

was ich aber anbetracht der zulassung anderer, erheblich gefährlicherer produkte, für absurd halte. ich bleibe mit meiner persönlichen meinung auch dabei, dass es sich bei der entscheidung, dass die depots medikamente und die geräte medizinische geräte sein sollen, nicht um eine entscheidung aus kummer und sorge um die gesundheit von herrn und frau österreicher handelt, sondern um den plumpen versuch eigene pfründe und die der tabakindustrie zu sichern.

und ich bleibe auch bei meiner persönlichen meinung, dass diese fragen, einer rechtlich abgesicher bestätigung oder richtigstellung durch den konsumentenschutz bedürfte, der sich aber um das wohl oder die gesundheit derer für die er da ist... auch einen dreck kümmert.

der verweis auf die apothekerkammer ist ja genau so absurd, wie wenn man seitens des konsumentenschutzes erklärt hätte... "fragen sie in einer traffik, ob sie elektrische zigaretten legal kaufen dürfen".

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zuletzt bearbeitet 05.09.2007 16:55 | nach oben springen



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