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Gerichtsbeschlus

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 27.01.2012 16:07
von Balu0209 (gelöscht)
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Falls das schon mal jemand gepostet hat, dann bitte wieder löschen.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_du...ss20120116.html

Gerichtsbeschluss von 16.01.12

kleiner auszug vorweg:
Ist die Einordnung des Liquids als Arzneimittel nicht ersichtlich abwegig, folgt daraus die Vertretbarkeit der Ansicht, die Bestandteile der E-Zigarette, die zur Aufnahme der Kapseln sowie der Verdampfung und Inhalation dienten, seien Medizinprodukte im Sinne des § 2 Abs. 3 MPG.


zuletzt bearbeitet 27.01.2012 16:09 | nach oben springen



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