Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
WILLKOMMEN IN ACTORS UNABHÄNGIGEM FORUM FÜR ELEKTRISCHES RAUCHEN Bei uns können sie nichts kaufen! Wir geben nur UNSERE ERFAHRUNGEN an alle weiter die sich dafür interessieren. Selbstverständlich KOSTENLOS!!!
Forum Übersicht | Suche | Registrieren | Login | Online? | Mitglieder | Landkarte | FAQ
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 420 mal aufgerufen
Bei Antworten informieren
 Die aktuelle Rechtslage: Sortierung: Alte Beiträge zuerst  
smuker

Beiträge: 98


06.03.2008 14:58
Privat Import Schweiz antworten

hallo,

vielleicht interessiert es den Einen oder Anderen hier.

ich habe mich mal um vernünftige Aussagen bemüht,
leider braucht es für Antworten der Behörden viel Zeit.
-------------------------------------------------------------
Nfrage an den Zoll Schweiz:

guten Tag,

darf die Elektronische Zigarette aus Deutschland in die Schweiz geliefert werden ?

Mit freundlichen Grueßen
Uwe Bruechner

-------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Brüchner

Ihre Anfrage wurde uns von der Oberzolldirektion zur Beantwortung weitergeleitet.

Produkte wie die elektronische Zigarette dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Sie sind als Gebrauchsgegenstand, auf Grund der Regelungen betreffend Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- oder Haarkontakt (Art. 37 ff der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGV; SR 817.02) nicht verkehrsfähig. Nach Art. 37 Abs. 3 LGV ist der Zusatz von Substanzen, welche den Erzeugnissen pharmakologische Wirkung verleihen, wie beispielsweise Nikotin verboten." Die entsprechende Verordnung ist hier zugänglich: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c817_02.html.

Inwiefern diese Produkte als zulassungspflichtiges Heilmittel vermarktet werden könnte,
kann von der Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic (http://www.swissmedic.ch/) auf Antrag hin beurteilt werden.

Freundliche Grüsse
Michael Anderegg
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz
Schwarzenburgstrasse 165, CH-3097 Liebefeld
Tel. +41 31 324 84 96
Fax +41 31 322 95 74

--------------------------------------------------------------
Hallo

danke für Ihre Antwort, leider beantwortet das nicht meine Frage,
das Verkaufsverbot in der Schweiz ist mir bekannt.

Wenn ein schweizer Kunde in Deutschland bestellt,
darf dann die Elektronische Zigarette aus Deutschland in die Schweiz geliefert werden ?

Mit freundlichen Grueßen
Uwe Bruechner

-----------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Bruechner

Das Lebensmittelgesetz und die darauf abgestützten Verordnungen gilt nicht für die Produkte, welche zum Eigengebrauch bestimmt sind. Eigenbedarf meint, dass das Produkt nicht selbst verwendet und nicht weiterverkauft wird.

Damit kann eine elektronische Zigarette für den Eigenbedarf aus Deutschland eingeführt werden.

Freundliche Grüsse
Michael Anderegg
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz

Schwarzenburgstrasse 165, CH-3097 Liebefeld
Tel. +41 31 324 84 96
Fax +41 31 322 95 74










viele Grüße Uwe

ACTOR

Beiträge: 7.139


06.03.2008 15:35
RE: Privat Import Schweiz antworten

ja die schweizer behörden. das ist doch was feines wenn man es mit derart gewissenhaften beamten zu tun hat. die schweiz ist bisher auf jedenfall der erste fall, wo uns eine offizielle seite bestätigt, was wir ja immer behaupten.

auch in ländern in denen der verkauf veroten ist ist es nicht verboten so ein ding zu besitzen und zu benützen. man darf es nur nicht in dem land kaufen wo der freie verkauf verboten ist. wir gehen eigentlich davon aus, dass das in allen ländern derzeit so ist.

In Antwort auf:
Eigenbedarf meint, dass das Produkt nicht selbst verwendet und nicht weiterverkauft wird.


das dürfe eine freudsche fehlleistung sein. richtiger weise muss es natürlich heissen:

Eigenbedarf meint, dass das Produkt nur selbst verwendet und nicht weiterverkauft wird.

danke jedenfalls für die info smuker.

 Sprung  
Dieses Forum gibt es kostenlos bei Dynamicboard.de