#1

müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 07:01
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

da ich unseren usern dieses thema nicht unterschlagen will, habe ich mir erlaubt, einzelne antworten und beiträge von esmoker, das thema betreffend, aus ginas forum hierher zu kopieren. ich werde die kopierten esmoker zitate zur kenntlichmachung blau einfärben.

die grundforderung ist die vorlage der EU zulassungen und Zertifikate, die e-raucher produkte betreffend, durch alle händler und anbieter in europa.


es reicht allerdings nicht, nur zu behaupten dass es die oder die zertifikation für die produkte gibt, sondern bitte diese auch vorlegen, sodass die user die zertifikationen einsehen können, mit firmennamen, produktbeschreibung und der dazugehörenden zertifikation.
natürlich die ausstellende behörde nicht vergessen.


das wäre sicher für alle interessant.


In Antwort auf:
Die von esmoker vertriebenen Produkte entsprechen den einschägigen Voraussetzungen für eine CE-Kennzeichnung elektronischer Geräte und entsprechen der europäischen WEEE Direktive 2002/95/EC.

Die entsprechenden Bescheinigungen wurden in China von akkreditierten Prüfstellen ausgestellt. Da in den Zertifikaten der Name der Fabrik auftaucht, werde ich sie selbstverständlich nicht veröffentlichen, lieber Actor.

Eine CE-Konformitätserklärung gibt immer der Inverkehrbringer ab.

Liebe Grüße,
esmoker


ich kann mir nicht ganz vorstellen, das es rechtens ist in deutschland, dass ich als konsument mich auf die aussage eines händlers verlassen muss, nur weil mir der die zertifikation nicht vorlegen will.

wer ist im deutschen handelsrecht so sattelfest und sagt mir ob das so sein kann. habe ich als kunde, der sich noch dazu eine art von lebensmittel zuführt, nicht das recht einen nachweis der europäischen zertifikation zu verlangen?

kann ich mir nicht vorstellen.
ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass ich ein produkt (lebensmittel oder genussmittel) in europa anbieten darf, welches in europa überhaupt nie auf alle möglichen einhaltungen allfälliger vorschriften überprüft wurde.

ich kann mir auch nicht vorstellen, um es noch um einen punkt weiter zu treiben, dass es hier einen weg gibt legal produkte in die eu einzuführen, welche in china einer expotförderung unterliegen. denn der eu import solcher waren ist ausdrücklich verboten. dass die produkte einer chinesischen exportförderungen unterliegen, lässt sich für mich daran erkennen, dass die geräte in china selbst nicht verkauft werden. das wäre nämlich ein ausschließungsgrund von der exportförderung.

ich kann mir also nicht vorstellen, dass es mir als konsument einfach genügen muss, dass ein anbieter oder händler einfach behauptet "das ist in orgdnung so wie ich es verkaufe und alles andere geht dich nichts an".

kann ich mir nicht vorstellen.



In Antwort auf:
Lieber Actor,

glücklicherweise entspringen die Grundlagen und Normen für eine CE-Erklärung nicht Deinem Vorstellungsvermögen, sondern sind klar definiert. Und vergiss bitte nicht, Deine Fragen auch den anderen Anbietern zu stellen. Komisch, daß Du nur von mir Auskunft möchtest und um Vorlage von Zertifikaten bittest.



ach quatsch. du leidest ja schon unter verfolgungswahn. natürlich gilt die aufforderung für alle anbieter und nicht nur für esmoker.

ich weiss nur nicht warum hier für ein und die selbe frage jede menge threads aufgemacht werdfen und will nicht unbeding meine texte in allen threads hineinkopieren.

also bleib entspannt. ich bitte alle anbieter uns die europäischen zulassungen vorzulegen.

wie gessgt, die behauptung, dass die produkte in der eu geprüft, genehmigt und somit zugelassen sind alleine genügt mir eigentlich nicht mehr.


Zitat:
EG-Konformitätserklärung

Wer Produkte im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine EG-Konformitätserklärung abgeben, sofern sein Produkt unter eine entsprechende Richtlinie fällt. Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter erklären darin, dass das in Verkehr gebrachte Produkt allen einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Der Erklärung geht die so genannte Konformitätsbewertung voraus.

Inhalt der EG-Konformitätserklärung

Der Inhalt der EG-Konformitätserklärung ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie entsprechend den jeweiligen Produkten festgelegt. Gelten für ein Produkt mehrere Richtlinien, kann der Hersteller in der Regel sämtliche Konformitätserklärungen in einem einzigen Dokument zusammenfassen.
(Siehe Konformitätserklärung Sedansa)

Lieferung der EG-Konformitätserklärung

Die Richtlinien geben vor, dass die EG-Konformitätserklärung dem Produkt beizufügen ist. In jedem Fall muss die Konformitätserklärung der Aufsichtsbehörde auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

(Die Konformitätserklärung befindet sich in der Gebrauchsanweisung der Sedansa)





ich kann nichts dafür esmoker, aber sedansa schafft richtlinien in europa deren einhaltung ich von allen anderen anbietern ebenfalls erwarte, sobald sie zu den wirklich seriösen anbietern gezählt werden wollen.

und das betrifft jetzt wieder nicht dich alleine esmoker, sondern alle anbieter in europa.

vor allem fordere ich auch alle "anbieter und händler" in europa auf sich auf diese mindeststandarts (und da dies die gesetzlichen und nicht die durch freiwilligkeit möglichen standarts sind, sind es "mindest"standarts)zum schutz ihrer konsumenten einzulassen.

unternehmen die diese "mindeststandarts" nicht einhalten können oder wollen, müssen, wieder im interesse der konsumenten, von den anderen anbietern vom markt gedrängt werden.

nachdem es sich bei der elektrischen raucherei um produkte handelt, die die menschen wie lebensmittel konsumieren, erlaubt das risiko einer gesundheitsschädigung der einzelnen konsumenten keinerlei spielraum für geschäftemacher oder glücksritter.

ich selbst, der ich ein überzeugter e-raucher bin, habe mich, genau so wie viele andere pioniere der e-raucherei, noch vor monaten ganz bewusst auf das gesundheitsrisiko eingelassen hier etwas zu konsumieren, von dem wir alle so gut wie nicht wussten, was wir unseren köpern da zumuteten.

mittlerweile ist wieder ein jahr ins land gezogen und es gibt durch sedansa einen anbieter, der uns zeigt dass es auch anders gehen kann. ist es da wirklich so unverständlich, wenn ich in anbetracht des gesundheitsrisikos verlange, dass alle anbieter ihre zulassungen vorlegen?



www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Dampfshop Vöslau, 2540 Bad Vöslau, Industriestraße 12/2 (im Merkur), Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und Sa 9 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.



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#2

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 13:09
von esmoker (gelöscht)
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Die von Sedansa beigefügte und auch im Forum von Sedansa wiedergegebene Konformitätserklärung ist ein gutes Beispiel dafür, was der Gesetzgeber will.

Die Konformitätserklärung ist eine Erklärung, die Sedansa selbst abgibt.

Aus Deinem Beitrag:

EG-Konformitätserklärung

Wer Produkte im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine EG-Konformitätserklärung abgeben, sofern sein Produkt unter eine entsprechende Richtlinie fällt. Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter erklären darin, dass das in Verkehr gebrachte Produkt allen einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.


Wie Du selbst ebenfalls geschrieben hast, muss die Konformitätserklärung der Aufsichtsbehörde auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Dies wird die Firma esmoker selbstverständlich auf Anforderung der Aufsichtsbehörde ggf. tun.

Vorgeschrieben ist ebenfalls eine CE-Kennzeichung am Produkt selbst. Die neue esmoker Zigarette wird am Akku sowie an Verdampfer und Ladegerät entsprechende Kennzeichungen haben. Ebenfalls vorgeschrieben ist im Rahmen der WEEE, daß der Hersteller die Geräte mit seinem Firmennamen kennzeichnet. Auch diese Kennzeichnung wird die esmoker Zigarette selbstverständlich haben.

Liebe Grüße,
esmoker


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#3

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 14:22
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge
In Antwort auf:
Wie Du selbst ebenfalls geschrieben hast, muss die Konformitätserklärung der Aufsichtsbehörde auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Dies wird die Firma esmoker selbstverständlich auf Anforderung der Aufsichtsbehörde ggf. tun.



ob du das nicht schon wieder mal missverstehst?

wieso glaubst du dass du dass auf anforderung der Aufsichtsbehörde zur verfügung stellen musst?

ich verstehe das so, dass du das jedermann auf anforderung zur verfügung stellen musst.

In Antwort auf:
Die Richtlinien geben vor, dass die EG-Konformitätserklärung dem Produkt beizufügen ist.

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zuletzt bearbeitet 14.11.2007 14:23 | nach oben springen

#4

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 15:33
von esmoker (gelöscht)
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Lieber Actor,

bevor Du irgendwelche Behauptungen aufstellst, was gesetzlich vorgegeben sein soll, befasse Dich bitte eingehend mit dem Thema der EG-Konformitätserklärungen und Richtlinien für eine CE-Kennzeichung elektronischer Güter der konsumelektronik.

Die von Dir zitierte Richtlinie gilt für Maschinen, nicht jedoch für elektronische Geräte der Konsümgüterindustrie. Bei Konsumelektronik ist ein Beilegen einer CE-Konformitätserklärung nicht vorgeschrieben.


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#5

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 17:30
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

In Antwort auf:
Bei Konsumelektronik ist ein Beilegen einer CE-Konformitätserklärung nicht vorgeschrieben.



na gut, von mir aus. sedansa macht das halt freiwillig.

und auf verlangen musst du sie dem konsumenten auch nicht zeigen?

wozu gibt es das ding dann?


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#6

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 18:02
von esmoker (gelöscht)
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Hersteller müssen ggf. Aufsichtsbehörden gegenüber nachweisen, daß sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, also alle notwendigen Tests gemacht worden sind, daß ein Produkt berechtigterweise das CE Zeichen tragen kann. Bei Konsumelektronik ist dies insbesondere eine EMV-Prüfung (elektrische Geräte dürfen nur in sehr engen Grenzen elektromagnetische Störungen aussenden bzw. müssen auch bei Störeinstrahlung einwandfrei funktionieren. Das war es dann auch schon fast für netzunabhängige elektrische Geräte. Kommen 220V ins Spiel, sind weitere Vorschriften zu beachten, die in der regel die elektrische Sicherheit betreffen (Isolierungsvorschriften und ähnliches).

Wichtig ist aber, daß für die Geräte eine KennzeichnungsPFLICHT besteht. Die Geräte selbst müssen also mit einem CE-Zeichen versehen sein.
Bei der ab nächster Woche erhältlichen esmoker Zigarette werden wir dieser Kennzeichnungspflicht - vermutlich als erster Anbieter auf dem deutsch/österreichischen Markt - nachkommen - oder hat irgendwer eine Zigarette mit CE Zeichen auf Akku und Verdampfer?

Ich fliege morgen nach China, um die Endphase und Qualitätskontrolle der esmoker Zigarette persönlich vor Ort in der Fabrik zu überwachen.

zuletzt bearbeitet 14.11.2007 18:04 | nach oben springen

#7

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 18:07
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge
wie auch immer, sie zu dass dir die jungs da unten etwas gscheites mitgeben, damit endlich wieder ein neues gescheites produkt auf den europäischen markt kommt. genug davon kann es jan icht geben.

ales gute bei unseren asiastischen freunden.

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zuletzt bearbeitet 14.11.2007 18:08 | nach oben springen

#8

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 19:23
von raco (gelöscht)
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Zitat von ACTOR
damit endlich wieder ein neues gescheites produkt


wieder ???


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#9

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.11.2007 19:40
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

die meisten waren, wie sie neu waren, was gescheites. allerdings halt nur so lange sie neu waren


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#10

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 05:16
von Sedansa (gelöscht)
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Zitat 'Esmoker'
...
Wichtig ist aber, daß für die Geräte selbst eine KennzeichnungsPFLICHT besteht. Die Geräte selbst müssen also mit einem CE-Zeichen versehen sein.
Bei der ab nächster Woche erhältlichen esmoker Zigarette werden wir dieser Kennzeichnungspflicht - vermutlich als erster Anbieter auf dem deutsch/österreichischen Markt - nachkommen - oder hat irgendwer eine Zigarette mit CE Zeichen auf Akku und Verdampfer?
----------------------

Die CE Kennzeichnung ist für Elektrogeräte wie z.B. Ladegeräte Pflicht. Und bei der e-Zigarette ist das das einzige Teil das mit dem CE Zeichen ausgestattet werden muss. Ansonsten sehe ich keinen Platz das CE Zeichen auf den Verdampfer und/oder Batterie aufzudrucken denn das CE Zeichen darf eine mindestgrösse von 5mm nicht unterschreiten und darf nicht gebogen gedruckt werden. Wie will man dass auf eine Batterie oder Verdampfer ohne Beugung machen???

----------------------

9. CE- Kennzeichnung ("Communautés Européennes = Europäische Gemeinschaften")

Das Führen des CE- Zeichens ist nur für bestimmte Produkte durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben. Der Hersteller erklärt damit, dass er sein Produkt nach bestimmten Standardrichtlinien (EG-Richtlinien) hergestellt hat, die in ganz Europa gleich sind. Produkte, für die gesetzlich keine CE- Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen nicht mit einer CE- Kennzeichnung versehen werden. Das CE- Zeichen muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt bzw. der Verpackung angebracht sein.


Die Sedansa's sind mit dem CE zeichen auf der Verpackung und auf dem Ladegerät versehen.


Die Konformitätsaerklärung ist klar und deutlich in der Gebrauchsanleitung, wie die Warnung von Elektrischen Geräten abgedruckt.

Jeder der ein Verlangen danach hat kann die Zertifikate bei uns anfordern. Dies gilt für die Batterie, Verdampfer, Lader und auch für die Depots.


Liebe Grüsse
Sedansa

zuletzt bearbeitet 07.01.2008 16:14 | nach oben springen

#11

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 08:09
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

In Antwort auf:
9. CE- Kennzeichnung ("Communautés Européennes = Europäische Gemeinschaften")

Das Führen des CE- Zeichens ist nur für bestimmte Produkte durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben. Der Hersteller erklärt damit, dass er sein Produkt nach bestimmten Standardrichtlinien (EG-Richtlinien) hergestellt hat, die in ganz Europa gleich sind. Produkte, für die gesetzlich keine CE- Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen nicht mit einer CE- Kennzeichnung versehen werden. Das CE- Zeichen muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt bzw. der Verpackung angebracht sein.


Die Sedansa's sind mit dem CE zeichen auf der Verpackung und auf dem Ladegerät versehen.

Die Konformitätsaerklärung ist klar und deutlich in der Gebrauchsanleitung, wie die Warnung von Elektrischen Geräten abgedruckt.

Jeder der ein Verlangen danach hat kann die Zertifikate bei uns anfordern. Dies gilt für die Batterie, Verdampfer, Lader und auch für die Depots.


Liebe Grüsse
Sedansa




ich kann nix dafür esmoker, aber irgendwie sind die argumente und erklärungen die sedansa bietet immer sehr glaubwürdig.

also sind die CE vermerke auf der zigarette selbst nix anderes als larifari oder augenauswischerei der konsumenten.

abgesehen davon, dass ich mich bei z.b. bei dir, im gegensatz zu sedansa, nur auf deine behauptungen "dass alles den vorschriften entspricht" verlassen muss, sedansa aber die zertifikate vorlegt.

nochmals dazu gesagt, es geht nicht oder besser gesagt nicht nur um esmoker, es geht ums prinzip. eigentlich bin ich der firma esmoker sehr dankbar, dass sie sich dieser diskussion stellt, weil sie beispielhaft, für viele dieser branche, mit dem thema umgeht.


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#12

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 10:45
von esmoker (gelöscht)
avatar

Da ich mich kurz vor dem Abflug befinde, fehlt mir die Zeit, jetzt detailliert zu antworten, tue das aber gern nach meiner Rückkehr.

Wenn eine CE-Kennzeichung für Geräte unzulässig wäre die diese nicht führen mussen, frage ich mich, warum im CE-Testreport eines e-rauch Gerätes ausdrücklich vom Testlabor die Anbringung des CE Kennzeichens empfohlen wird.

Vergleichbare elektrische, batterie- oder akkubetriebene Geräte, welche ein CE Zeichen tragen (die ich hier bei mir grad gefunden habe):

Sony W30 Digitalkamera
Sony PSP
Apple MACbook
Seagate externe USB-Notebookfestplatte
Thomson Lyra M200E256

Nach der Aussage von Sedansa hätten all diese Hersteller wierderrechtlich CE Kennzeichen auf ihren Produkten angebracht. Alle obigen Produkte sind Batterie- oder Akkubetrieben, bei der Sony W30 und dem Thomson Lyra besteht nichtmal technisch die Möglichkeit, ein Netzgerät anzuschliessen.

Nach meiner Rückkehr also fundierte detaillierte Aussagen zu der von Sedansa aufgeführten Behauptung.

Für den fachlich im Bereich CE nicht so versierten mitlesenden und eventuell verwirrten User:
Die Richtlinien für die CE-Deklarierung, die dem Hersteller vorgegebenen Produktkennzeichnungen und mitzuliefernden Unterlagen unterschieden sich stark zwischen unterschiedlichen technischen Produkten.

So ist z.B. bei Anlagen und Maschinen VERPFLICHTEND eine CE-Konformitätserklärung beizufügen, bei Konsumelektronik (Produkte, die für die Verwendung von privaten Endverbrauchern gedacht sind) nicht vorgeschrieben. Insofern lässt sich Actors unten stehende Aussage "CE Kennzeichnung ist Larifari...." genauso auch auf die von Sedansa mitgelieferte Konformitätserklärung von Sesansa anzuwenden.

Vielleicht ist ja auch unter den Usern jemand, der sich detailliert mit CE auskennt und kann sein Wissen hier klärend einbringen, bis ich zurück bin. Das Thema CE ist eine sehr komplexe Angelegenheit und lässt sich nicht mal eben mit einem Satz erläutern, dazu gibt es im Komplex CE zu viele produktartspezifischen Normen und Vorschriften.

Liebe Grüße,
esmoker

PS: Ich bin dann mal weg .... ;)


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#13

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 12:58
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

gute reise und viel erfolg.


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#14

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 16:02
von Sedansa (gelöscht)
avatar
Zitat esmoker
Wenn eine CE-Kennzeichung für Geräte unzulässig wäre die diese nicht führen mussen, frage ich mich, warum im CE-Testreport eines e-rauch Gerätes ausdrücklich vom Testlabor die Anbringung des CE Kennzeichens empfohlen wird.
--------------------------

Lieber esmoker du hast leider falsch verstanden, mein Kommentar :

Zitat Sedansa
Die CE Kennzeichnung ist für Elektrogeräte wie z.B. Ladegeräte Pflicht. Und bei der e-Zigarette ist das das einzige Teil das mit dem CE Zeichen ausgestattet werden muss. Ansonsten sehe ich keinen Platz das CE Zeichen auf den Verdampfer und/oder Batterie aufzudrucken denn das CE Zeichen darf eine mindestgrösse von 5mm nicht unterschreiten und darf nicht gebogen gedruckt werden. Wie will man dass auf eine Batterie oder Verdampfer ohne Beugung machen???

hat nichts mit unzulässig zu tun, ich frage mich nur wie ein minimum 5mm schriftzeichen auf die batterie kann??


-------------Hier der Offizielle text--------------------

The CE conformity marking shall consist of the initials "CE " in the form shown below;

1. If the CE marking is reduced or enlarged the proportions given in the above graduated drawing must be respected.
- The various components of the CE marking must have substantially the same vertical dimension, which may not be less than 5 mm;
2. The affixing of markings on the products which are likely to deceive third parties as to the meaning and form of the CE marking shall be prohibited. Any other marking may be affixed to the products or the data plate provided that the visibility and legibility of the CE marking is not thereby reduced;
3. EC declaration of conformity
The EC declaration of conformity must contain certain elements;
4. The manufacturer must establish the technical documentation and he or his authorized representative established within the Community must keep it on Community territory at the disposal of the relevant national authorities for inspection purposes for a certain period after the last product has been manufactured;
Where neither the manufacturer nor his authorized representative is established within the Community, this obligation is the responsibility of the person who places the products on the Community market, e.g. the importer;
5. Technical documentation must enable the conformity of the product to the requirements of this Directive to be assessed. It must, as far as relevant for such assessment, cover the design, manufacture and operation of the product. It must include certain information;

Source : http://www.ce-marking.org/directive-9368eec-ce-marking.html

----------------------------------------

WEEE 2002/95/EC ist eine RoHS Zertifizierung. Keine CE Zertifizierung.

Die genaue Beschreibung :

The product fullfills the requirements of the RoHS Directive 2002/95/EC
WEEE Classification : II Small house hold appliances

----------------------------------------

Die CE Zertifizierung :

EC Council Directive on electromagnetic compatibility 89/336/EEC
Applicable Standard(s):
EN55022:2006 EN61000-3-2:2000+A2:2005
EN 55024:198+A1:2001+A2:2003 EN61000-3-3:1995+A1:2001+A2:2005

General Remarks:
The tests were performed in normal operation mode. The test results apply only to the particular sample tested an to its specific tests carried out,
The CE marking as shown belo can be affixed on the product after preparation of necessary conformity duocumentation, as stipulated in article 10 of the Coucil Directive 93/68/EEC

-------------------------------------------------

Liebe Grüsse
Sedansa

zuletzt bearbeitet 15.11.2007 19:02 | nach oben springen

#15

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 19:16
von raco (gelöscht)
avatar

was mich jetzt mal intressiern würde, wäre wie es neben all diesen properen zertifizierungen eigentlich mit einer zulassung laut arzneimittelgesetz aussieht, ohne welche ein legaler ver- und kauf nicht ist.


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#16

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 19:26
von Sedansa (gelöscht)
avatar

Die Zigarette als solches ist in der EU nicht verboten, die NIKOTIN Depots sind Apothekenpflichtig. Im Moment wenn das Nikotin Depot in der Zigarette ist, wird dieses zu einem 'Medical Device' und darf ohne Zulassung in der EU nicht verkauft werden. Null Depots kann jeder benutzen.
Wer und wie kann kontrolieren ob nun Nikotin oder kein Nikon sich im Depot befindet?

Darum können die Zigaretten importateure etwaige RoHS oder/und CE Zertifikate vorzeigen. Aber über 90% können keine Genehmigung für Depots vorlegen.



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#17

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 19:48
von raco (gelöscht)
avatar
in österreich bedarf es auch für zigarette bzw zigarre einer zulassung als "medizinalprodukt" oder wie auch immer sich das nennt. so etwas dürfte dann in apotheken oder orthopädischen läden verkauft werden.

kann mir aber durchaus vorstelllen und würde es auch begrüßen, wenn eu-recht über österreichischem stehen würde !

zuletzt bearbeitet 15.11.2007 19:49 | nach oben springen

#18

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 19:56
von raco (gelöscht)
avatar
Zitat von Sedansa

Wer und wie kann kontrolieren ob nun Nikotin oder kein Nikon sich im Depot befindet?



naja, es steht doch auf den packungen drauf, wieviel mg drin sind. das könnt schon ein problem sein. auch auf den papieren (oder steht bei euch auch nur "muster" wie bei e-cig).

zuletzt bearbeitet 15.11.2007 19:58 | nach oben springen

#19

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 20:07
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

nachdem du es ja weisst, dass die österreicher wieder einmal eine regelung getroffen hat, die allen nützt nur nicht den konsumenten, kannst du dich ja an der gesetzlichen lage orientieren und deine depots oder zigaraaren und zigaretten, da du sie in der apotheke nicht bekommst auch wieder so wie bisher in der apotheke kaufen.

wenn du das nicht willst, sondern die in österreich verbotenen in anderen eu ländern aber erlaubten produkte natürlich im ausland kaufen und sie auch in österreich konsumieren. der besitz und konsum ist ja nicht verboten. noch nicht. aber vielleicht fällt irgendjemanden ein, dass man den besitz und den konsum ebenfalls strafbar macht. damit diejenigen die gerne viel fragen auch viele antworten kriegen.

ich denke doch, dass wir uns alle über die rechtslage im klaren sind.

was ich wissen wollte, ist nicht ob irgendein anbieter eine berechtigung hat die dinger in österreich zu vertreiben, sondern ob irgendeiner der anbieter die ständig gescheit daher reden auch nur irgendeine zulassung in europa hat oder ob der oder die anbieter einfach ein unter umständen lebensgefährliches "lebensmittel" aus china unüberprüft in europa auf den markt bringen.


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#20

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 20:57
von raco (gelöscht)
avatar
tschuldigung dass ich leb

und super dasst gleich fürn sedansa antwortest

zuletzt bearbeitet 15.11.2007 21:02 | nach oben springen

#21

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 21:21
von Sedansa (gelöscht)
avatar

Zitat von raco
Zitat von Sedansa

Wer und wie kann kontrolieren ob nun Nikotin oder kein Nikon sich im Depot befindet?


naja, es steht doch auf den packungen drauf, wieviel mg drin sind. das könnt schon ein problem sein. auch auf den papieren (oder steht bei euch auch nur "muster" wie bei e-cig).


Lieber Raco,

der Ausdruck bezieht sich auf das Ganze, ich wollte damit sagen das wenn die Politiker die Nokotindepots verbieten dürfen sie die Nulldepots nicht verbieten oder sie müssten alle inhalatoren verbieten. Und wenn jetzt jemand ein nikotindepot raucht und sein nachbar eins mit null. Wie kann die behörde oder was weiss ich kontrolieren wer was raucht. Darauf ging es heraus.


P.S.
Die Sedansa Depots sind einzeln in Luftdichten Behältertanks mit der jeweiligen Aufschrift, Geschmack und Stärke aussen sowie innen Beschriftet.

Liebe Grüsse
Sedansa



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#22

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 21:22
von raco (gelöscht)
avatar

Zitat von ACTOR
damit diejenigen die gerne viel fragen auch viele antworten kriegen.


besser gar nichts fragen und sich ordentlich verarschen lassen


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#23

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 21:28
von raco (gelöscht)
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lieber sedansa,

ich wollte eigentlich nur fragen ob sich irgendjemand um eine echte zulassung bemüht, für österreich, arzneimittelrechtlich. das war alles. leider keine antwort.

es interessiert mich auch deshalb, weil ich die sedansa zb lieber direkt in der apotheke kaufen würde auch wenns ein paar euro mehr kostet, dafür hätt ich die ansprechperson direkt um die ecke, und meine apotheker kenn ich, die sind ok.

zuletzt bearbeitet 15.11.2007 21:36 | nach oben springen

#24

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 21:44
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

In Antwort auf:
ich wollte eigentlich nur fragen ob sich irgendjemand um eine echte zulassung bemüht, für österreich, arzneimittelrechtlich. das war alles. leider keine antwort.



sei mir nicht böse lieber raco.....


aber dann frag......
wer soll denn eine antwort geben wenn du eigentlich nur fragen wolltest .... ?

wer soll denn wissen was du eigentlich nur wolltest?

und dann auch noch aufregen.... haben wir schon gerne.


www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Dampfshop Vöslau, 2540 Bad Vöslau, Industriestraße 12/2 (im Merkur), Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und Sa 9 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.



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#25

RE: müssen unternehmer ihre zulassungen vorweisen?

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 15.11.2007 22:10
von raco (gelöscht)
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wenn dus nicht kapierst kannst dich ja alleine aufregen lieber actor


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