#1

Rechtslage Deutschland 2009 nächste Runde

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 16.05.2009 03:01
von *andy* (gelöscht)
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Noch was interessantes über E-Zigaretten aus Deutschland gefunden:

Quelle: (wichtig ist nur Punkt 7.!)

http://www.bfarm.de/nn_917226/SharedDocs...pdf/anlage1.pdf


ZITAT
"Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
V o t en des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG
............................
7. Nicotin

Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:

Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, die bisherige Position

Nicotin

- ausgenommen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Menge bis zu 10 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg -

wie folgt zu ergänzen:

- ausgenommen zur oralen (einschließlich oral inhalativen) Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Menge bis zu 10 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg -

Begründung:

Mit der „Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel“ vom 21. Juni 2004 wurden die Positionen bezüglich oraler Anwendung mittels Inhalation und als Kaugummi oder Sublingualtablette zusammengefasst:
„-ausgenommen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 10mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform und mit einer Wirkstofffreigabe entsprechend einer Tagesdosis bis zu 64mg-”

In Deutschland ist lediglich ein Produkt (Nicorette inhaler) zur inhalativen Anwendung von Nicotin als Arzneimittel zugelassen.
In den Medien kam es im letzten Jahr im Rahmen der umfassenden Rauchverbote zu Diskussionen bezüglich der Sicherheit der Anwendung der sogenannten E-Zigaretten, die als Zigaretten-Ersatzprodukte im Handel angeboten werden. Ähnlich der Funktionsweise des Nicorette inhaler wird in E-Zigaretten, die im Aussehen einer Zigarette gleichen, Nikotin verdampft, welches nachfolgend inhaliert werden kann.
Das BfArM erreichten in den letzten Monaten mehrfach Anfragen, ob die E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind und ob es zugelassene Produkte zur inhalativen Anwendung gibt. Dabei ist die Anwendung des Nicorette inhaler deutlich von dem Gebrauch einer E-Zigarette abzugrenzen.
Für den Nicorette inhaler wurden Wirksamkeit und Sicherheit im Rahmen einer Raucher-Entwöhnungsbehandlung belegt. Die Freistellung von der Verschreibungspflicht erfolgte bereits 2002.
Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben.
Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.
Die bisherige Position sollte präzisiert werden, da die inhalative Anwendung in der medizinischen Nomenklatur von der oralen Anwendung abgegrenzt wird. Dies wird in der Zukunft Missverständnisse bezüglich der inhalativen Anwendung von Nikotin als Arzneimittel verhindern.
..................."

Die Bewertung hat 2008 BfR übernommen (nochmals zur Erinnerung: http://files.homepagemodules.de/b50504/f61t958p12538n1.pdf),
jetzt 2009 BfArM die Empfehlung.
Höchste Zeit, die Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen!

Dateianlage:
zuletzt bearbeitet 16.05.2009 03:03 | nach oben springen

#2

RE: Rechtslage Deutschland 2009 nächste Runde

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 16.05.2009 09:59
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

In Antwort auf:
Höchste Zeit, die Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen!


um gottes willen!!!!

nur keinen stress machen. manchmal ist eine unklare rechtslage besser als eine, welche sich dann klar gegen den konsumentenwunsch richtet.

gut ding braucht weile. die österreicher haben es uns ja vorgemacht wie unsinnig schnell getroffene entscheidungen enden können.
dort wurde ja, wie ihr alle nachlesen könnt, durch den österreichischen abgrenzungsbeirat, damals sofort "entschieden", das die e-raucherei und deren produkte in den bereich der "medikamente" zu rechnen ist und somit der "freie" handel in österreich nicht zulässig ist.

vorauseilender gehorsam - eine typisch österreichische eigenschaft.

seine wir froh, dass sich die verantwortlichen in den meisten anderen ländern so viel zeit lassen und noch immer ausreichend infos sammeln bevor sie sich zu einer entscheidung durchringen, welche unter umständen dann nicht von den lobbyisten der tabakindustrie und/oder der pharma gesteuert wird/wurde/werden kann.

das einzige worauf alle achten sollten, ist, dass wenn sich irgendwelche scharlatane, glücksritter und betrüger dieses gesetzesfreien bzw. gesetzesunklaren raumes bedienen wollen um ihre teilweise schon kriminellen geschäfte mit dubiosen versprechungen über die von ihnen mit fantasienamen versehenen, angebotenen produkte machen zu können, dass wir diese herrschaften an den pranger des internets stellen.

gerade die damen und herren zwischenhändler, verkäufer oder frittenbudenbeteiber der E-raucherei, welche sich ohne rücksicht auf die gesundheit der konsmumenten mit letztklassigem chinesischen schrott, welcher auf merkwürdigste weise den weg aus den abfalleimern der chinesischen produzenten (und das will was heissen, wenn selbst die chinesen das zeug schon weggeworfen haben) auf den europäischen markt findet, gerade diejenigen gehören von uns auf das vehementeste bekämpft. denn die sind umständen schuld daran, dass die e-raucherei immer wieder schief angesehen wird. die sind schuld daran, wenn liquids auf den markt auftauchen die eventuell tatsächlich gesundheitsgefährdend sind, wenn egaretten als z.b. "deutsches produkt" im internet angeboten werden, die deutschlands noch nie gesehen haben und teilweise, wie wir aus eigenen erfahreungen heraus wissen, deffinitiv durch ihre bauart gesundheitsgefährdend sein können.

daher wie immer mein aufruf an alle die sich für die e-raucherei interessieren.

die e-rauchrei ist die erfindung des jahrhunderts und mit sicherheit nicht mehr aufzuhalten.

aber kauft nur bei renomierten und bekannten anbietern. finger weg vor irgendwelchen dubiosen internetshops mit lustigen namen und null ahnung was sie da eigentlich verkaufen. firmen oder solche, die sich als firma ausgeben, die nicht in europäischen firmenbüchern, handelsregistern und dergleichen nachvollziehbar eingetragen sind, sollten auf keinen fall als lieferanten von produkten der e-raucherei genützt werden. auch wenn die geräte noch so billig sind. niemand frisst verdorbenen fisch, nur weil er so billig ist. schon gar nicht wenn er aus china kommt.... und wo anders kommt der "fisch" nicht her.


www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Dampfshop Vöslau, 2540 Bad Vöslau, Industriestraße 12/2 (im Merkur), Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und Sa 9 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.



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#3

RE: Rechtslage Deutschland 2009 nächste Runde

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.07.2009 19:29
von chanel (gelöscht)
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Thread wurde geteilt, hier gehts weiter

http://www.elektrisches-rauchen.com/t202...hes-Liquid.html


zuletzt bearbeitet 15.07.2009 00:49 | nach oben springen



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