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Jo-Go
Beiträge: 59
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| 13.02.2008 14:02 |
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Händler in Deutschland werden angeschrieben
Sie Brief
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ACTOR
Beiträge: 7.138
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| 13.02.2008 14:05 |
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mit dem bild haut was nicht hin. lässt sich nicht vergrössern.
kopier den text einfach in einen beitrag.
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chanel
Beiträge: 1.947
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| 13.02.2008 14:07 |
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ja geht net
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Jo-Go
Beiträge: 59
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| 13.02.2008 14:07 |
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Sehr geehrter XXXXXXXXXXXXXXXXXX, das Regierungspräsidium Leipzig / Sachgebiet Pharmazie ist die zuständige Behörde für die Überwachung bzw. den Vollzug des Arzneimittelgesetzes (AMG), insbesondere des Einzelhandels mit Arzneimitteln. Ich darf Ihnen nachfolgende Anmerkungen zu dem Produkt und der derzeitigen Rechtslage machen: Das Produkt "Elektrische Zigarette" wurde bereits durch Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen als Arzneimittel entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 AMG bzw. analog dazu i.S. von Artikel 1 Nr. 2 a) und b) der Richtlinie 2004/27/EG eingestuft. (Gemäß § 2 Abs. 1 AMG sind Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper, Nr. 1 Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder die Funktion des Körpers zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen bzw. Nr. 5 gemäß Nr. 5 die Beschaffenheit, den Zustand oder Funktion des Körpers oder seelischer Zustände zu beeinflussen) Arzneimittel dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind ( §21 Abs. 1 AMG), als zugelassen gelten (§ 106 Abs. 1AMG) oder von der Zulassung freigestellt sind oder wenn für sie europarechtlich eine entsprechende genehmigung durch die zuständigen Gemeinschaftsorgane erteilt wurde. Das trifft jedoch auf das Produkt "elektrische Zigarette" nicht zu. Demnach handelt es sich um ein nicht zugelassenes und nicht verkehrsfähiges Arzneimittel. Darüber hinaus handelt es sich bei den stärkeren Dosierungsstufen um ein verschreibungspflichtiges sowie nach § 5 Abs. 2 AMG bedenkliches Arzneimittel. (Nach § 5 Abs. 1 AMG ist es verboten bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen.) Das Inverkehrbringen eines bedenklichen Arzneimittels (gemäß § 4 Abs. 17 AMG ist Inverkehrbringen das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere) stellt einen Straftatbestand nach § 95 Abs.1 Nr. 1 AMG dar, der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Auch das Inverkehrbringen (gemäß § 4 Abs. 17 AMG ist Inverkehrbringen das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere) von nicht zugelassenen Fertigarzneimitteln stellt gemäß § 96 Nr. 5 AMG einen Straftatbestand (bei vorsätzlichem Handeln) dar, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann bzw. bei fahrlässigem Handeln eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 97 Abs. 1 AMG, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Im Rahmen des Einzelhandels (Einzelhandelseinrichtung, Versandhandel etc.) ist ein Inverkehrbringen dieses Produktes nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Melanie Broy Referat Pharmazie Regierungspräsidium Leipzig
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HerrHegel
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Beiträge: 148
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| 13.02.2008 14:15 |
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Na klasse.  Zum einen wage ich zu bezweifeln, dass das Regierungspraesidium Sachsen fuer ganz Deutschland zustaendig ist. Zum anderen sollen die mal zeigen, wo in einer "elektrischen Zigarette" Nikotin enthalten ist. Dass man dazu erstmal Depots/Liquid braucht, ist denen noch gar nicht aufgegangen....
(mal ganz abgesehen von dem zwingenden Umkehrschluss, dass dann eine Zigarettenschachtel auch ein Arzneimittel sein muesste...)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Time flies when you're sick and psychotic! ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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ACTOR
Beiträge: 7.138
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| 13.02.2008 14:17 |
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ja, da wird esmoker deutschland jetzt aber gleich nur mehr spielzeughubschrauber und chinesische armbanduhren anbieten. oderrrrr?
nicht böse sein, aber ich zerkringel mich. 
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HerrHegel
full partner
Beiträge: 148
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| 13.02.2008 14:21 |
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Ist ein bisschen bitter zum Zerkringeln, finde ich. Dass das ganze u.U. einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht standhalten wird, halte ich durchaus fuer wahrscheinlich. Aber Recht haben und Recht bekommen ist auch (ich will nicht sagen gerade) in Deutschland ein Problem, zumal wenn man sich mit verschiedenen Landesregierungen und der Zigarettenlobby gleichzeitig anlegt....
Und wenn das nun heisst, dass auch hierhin niemand mehr liefern darf, dann wirds irgendwann mal eng fuer viele....
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ACTOR
Beiträge: 7.138
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| 13.02.2008 14:33 |
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na ganz so einfach ist es ja wiedrum nicht in zeiten der globalisierung tatsächlich etwas zu verhindern.
erstens bin ich der meiung dass es sich hier um landesbestimmungen handelt. zweitens kann mir als konsument niemand verbieten mir das zeugs via internet in einem land zu kaufen wo es zugelassen ist. der besitz und der konsuzm ist ja nicht strafbar.
natürlich würde einer klage das so nicht standhalten. aber wer soll denn in deutschland klagen. ein esmoker? den anderen kann es ja völlig egal sein. die sitzen ja ohnehin nicht in deutschland.
also bleibt cool. in österreich ist der vertrieb, der frei verkauf und die verbreitung dieser produkte bereits seit märz 2007 nicht erlaubt und trotzdem wird nach wie vor in österreich eingekauft. es gibt foren die handel betreiben (ach so... die beraten ja nur). es gibt etliche websides in österreich die anbietern gehören und die verkaufen und das interessiert interessanter weise auch kein schwein.
nicht viel anders wird es in deutschland sein.
spannend ist das nur für irgendwelche neurotiker, die jrtzt die möglichkeit nutzen könnten um anonyme anzeigen zu erstatten. ich meine 25.000 euro wären für esmoker in deutschland ja mit sicherheit nur porotgeld sollte es irgendwem auffallen, dass sein internetshop immer noch aktiv ist.
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HerrHegel
full partner
Beiträge: 148
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| 13.02.2008 14:35 |
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In Antwort auf: zweitens kann mir als konsument niemand verbieten mir das zeugs via internet in einem land zu kaufen wo es zugelassen ist. der besitz und der konsuzm ist ja nicht strafbar.
Aber es ist dann nicht mehr erlaubt, es nach Deutschland zu schicken. Klar, ob das alles so ueberprueft wird, ist ne andere Sache...
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HerrHegel
full partner
Beiträge: 148
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| 13.02.2008 14:37 |
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Oh, und noch was:
Nicht zu unterschaetzen ist die deutsche Mentalitaet, die viele dazu bringen wird, zu denken "Wenn das verboten ist wird das ja wohl einen Grund haben". Koennte uns egal sein, wenn einer so doof ist, aber es untergraebt sehr die Popularitaet der Sache und damit die Chance, Druck auueben zu koennen.
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chanel
Beiträge: 1.947
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| 13.02.2008 14:40 |
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alla hopp schicke ma eben ne Schachtel Zigaretten und ne Flasche Absinth zur LUA Sachsen Werden wohl dann als Lebensmittel eingestuft oder wie?...grins
>>>>Arzneimittel dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie: 1. zugelassen sind ( §21 Abs. 1 AMG), 2. als zugelassen gelten (§ 106 Abs. 1AMG) oder 3. von der Zulassung freigestellt sind oder 4. wenn für sie europarechtlich eine entsprechende genehmigung durch die zuständigen Gemeinschaftsorgane erteilt wurde. Das trifft jedoch auf das Produkt "elektrische Zigarette" nicht zu. """Demnach""" handelt es sich um ein nicht zugelassenes und nicht verkehrsfähiges Arzneimittel.
""DEMNACH"" würde ICH die elektrische Zigarette nicht als Arzneimittel sehen, weder den Akku noch den Verdampfer. Wo wurde ein "Verbot"(Eine NICHTzulassung) erteilt, von wem und wann? Das ganze Ding sieht katatrophal unseriös aus, die haben doch nicht mal eine elektrische in der Hand gehabt. (geschweige denn ein Depot, sonst wüßten die von was die schreiben.)
********************************************************************** »Es ist ein großes Glück, wenn wir den Hindernissen, aus denen wir lernen können, möglichst früh begegnen.«
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HerrHegel
full partner
Beiträge: 148
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| 13.02.2008 14:44 |
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In Antwort auf: Das ganze Ding sieht katatrophal unseriös aus, die haben doch nicht mal eine elektrische in der Hand gehabt.
Das liesse sich rausfinden.
In Antwort auf: Das Produkt "Elektrische Zigarette" wurde bereits durch Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen als Arzneimittel entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 AMG bzw. analog dazu i.S. von Artikel 1 Nr. 2 a) und b) der Richtlinie 2004/27/EG eingestuft.
Schliesslich duerfen solche Entscheidung nicht beim Fruehstuecksbier in der Kantine getroffen werden, sondern muessen irgendwo schriftlich begruendet worden sein.....
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chanel
Beiträge: 1.947
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| 13.02.2008 15:18 |
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DAS meine ich. Da kann jeder einfach jeden anschreiben, und drauf hinweisen dass dies und jenes nicht zugelassen ist. Nur das wollen wir ja gar nicht wissen. Wir wollen schwarz auf weiß sehen, dass es "verboten" ist. Wo steht das denn? Paragraphenzeichen gibt es überall, sogar hier auf der Tastatur: §§§
Sorry -aber so einen wichtigtuerischen Brief mit unsachlichen Angaben (es geht denen um die Zigaretten Hardware,was anderes wurde nicht erwähnt!), paar Paragraphzeichen (die in keinem Zusammenhang mit der tatsächlichen Lage haben) habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
"Bedenkliche Arzneimittel"in den Verkehr zu bringen ist strafbar. Wo steht dass die Elektrische "bedenklich" ist. Wer sagt das? Sie ist vielleicht nicht UNbedenklich eingestuft ok, aber deshalb ist das noch lange nicht bedenklich. Aber bedenklich ist immer alles, Benzin, Zimt,Klebstoff, die Sonne, der Cheesburger... WOW und die haben sich alle strafbar gemacht??
Alles nur Angstmacherei, fast keinen Kommentar mehr wert.
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ACTOR
Beiträge: 7.138
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| 13.02.2008 15:22 |
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na ja dann komentier es halt nicht 
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emu01
Beiträge: 5
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| 13.02.2008 15:26 |
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Also solange der Verkauf von E-zigs nicht in allen 27 EU-Staaten verboten ist, wird man sie immer aus einem EU-Staat beziehen können, wo sie nicht verboten sind. Es gibt schließlich den "freien Warenverkehr", das heißt, ein Produkt, dass in einem EU-Staat angeboten werden darf, darf in allen anderen EU-Staaten auch angeboten werden.
Jeder Konsument kann sich also seine E-zigs dort bestellen, wo sie auch angeboten werden. Die Anbieter müssen sich halt danach richten und ihren Vertrieb woanders hin verlegen.
Und dass die E-zigs in allen Staaten einzeln verboten werden, oder dass es ein EU-weites Verbot geben wird, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
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