#1

Gilt ein Werbeblättchen auch als Medienbericht?

in Medienberichte über das elektrische Rauchen 19.12.2011 13:57
von Orisha (gelöscht)
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Heute morgen habe ich in einer Werbebeilage eines deutschen Discounters folgendes gefunden...

http://viewer.zmags.com/publication/71bc1aa2#/71bc1aa2/18

Hier habe ich die Online-Variante, aber in der Druckbeilage ist es auch drin...

Da bin ich jetzt aber mal gespannt, wie das in der gegenwärtigen Diskussion ankommt


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#2

RE: Gilt ein Werbeblättchen auch als Medienbericht?

in Medienberichte über das elektrische Rauchen 19.12.2011 14:01
von krankerfrank | 445 Beiträge

Das selbe ist im Aktuellen Real Prospekt auch drinn!


9 von 10 Stimmen in meinem kopf sagen ich bin nicht verrückt,die andere summt die Melodie von Tetris.


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#3

RE: Gilt ein Werbeblättchen auch als Medienbericht?

in Medienberichte über das elektrische Rauchen 19.12.2011 15:25
von Dusky | 3.158 Beiträge

guckt hier...

unglaubliche 49 statt 99 Euronen!
Ich fall vom Stuhl

Angefügte Bilder:
Ohne Titel-2 Kopie.jpg

Gruß, Dusky



für Neueinsteiger: Die häufigsten Anfängerfehler! & Die wichtigsten Fragen für Neueinsteiger beim elektrisch Rauchen
verwirrt von den ganzen Fachausdrücken? Dann schaut mal hier: Das ABC der Begriffsbestimmungen
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#4

RE: Gilt ein Werbeblättchen auch als Medienbericht?

in Medienberichte über das elektrische Rauchen 19.12.2011 16:17
von Tomy1973 | 743 Beiträge

Das Clever steht hierbei nicht für Smoke, sondern für deren Geldbörse !!!!!

Und dann so ein Müll bei Netto, die haben auch kein Dampfer im ihrer Einkaufsabteilung.

Wir sollten den Bestand aufkaufen und nach 7 Tagen zurückbringen.


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