#51

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:11
von Skymera (gelöscht)
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Is ja echt lächerlich wohin das jz führt aber bitte mit solchen Leuten will ich gar nicht länger diskutieren den wer darauf anspielt das sein Hund nicht lesen kann... boah echt das ist beleidigent...kleiner tipp wenn der Aufkleber drauf is dann stellt ma des a ned afoch am Tisch...und ja jeder hersteller lieferd seine geräte mit eingelegtem akku...

Neben bei ist der Versand von Deutschland nach Österreich nicht National aber bitte....

diese Vergleiche vom Motorrad fahren usw.... direkte gefahr besteht beim Motorrad fahren ja auch für ein Kind, ja dann is ein Elternteil der ein Kind verliert auch schuld weil hat ja ned drauf aufgepasst... eh so lächerlich

Trafiken werden nicht beliefert nur so neben bei und selbst wenn is das austretten einer zigarette ja auch das gleiche als wenn 100 ml liquid auslaufen also echt...

Bin auch dafür das jz Silotransporte nicht mehr gekennzeichnet werden... is ja dann a 50:50 chance das bei nehm Unfall vl nur schokolade drin is und ka benzin... kann ma ja vorher ned wissen!!!! aber sowas kann ja nur vonn de .... naja egal ich spars mir will ja ned auf des Niveau anderer hier sinken und die Meinung anderer diskrimieniren...

Schon das Tipps und dikusionen hier im Forum so offen angenohmen und beredet werden!!!!


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#52

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:12
von Skymera (gelöscht)
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Zitat von renemahlig
Das Thema fängt an zu nerven, keiner bis auf die zwei interessiert sich dafür. Nimm es mir nicht übel aber wie es scheint müssen sich Menschen arbeit suchen ( machen ) um die langweile zu vertreiben.

Mensch Mädel, es gibt nur eins entweder kaufe keine Liquids mehr oder Basen oder ähnliches bei den Händler. Oder suche Dir ein ordentlichen Job, ähh ich meinte Shop.



Zwingt dich wer den Beitrag zu verfolgen??? Hast wohl a nix besseres zu tun!


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#53

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:12
von renemahlig (gelöscht)
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Anfange tut es doch beim Kauf, wo jeder Käufer darauf hingewiesen wird das Basen oder Liquid mit Nikotin eine Gesundheitsgefährdung besteht. Daher ist doch der Käufer hingewiesen und somit zur Vorsicht aufgeklärt.


Das ist ja das angenehme in einem Forum, mit Personen sich auszutauschen. Was wir ja auch machen, und das in einer angenehmen Atmosphäre.


zuletzt bearbeitet 05.06.2012 23:15 | nach oben springen

#54

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:17
von Skymera (gelöscht)
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Zitat von ACTOR
also das ist jetzt unsinn mein lieber.... natürlich ist das thema.... und natürlich gibt es eine rechtslage dazu, die im grunde auch eingeahlten gehört.

dass solche bestimmungen aber nicht für ein paar flaschen liquid gemacht wurde ist auch klar....

und daher stellt sich nach wie vor die frage wo der ganze scheiss anfängt und wo er aufhört....



Warum alle von der Menge ausgehen? Ich habe unteranderem für Italcos Parfumes verschickt und ich kann sagen das es nicht lächerlich ist.

Weil es is ja nicht nur eine Bestellung die getätigt wird. Es sind dann vl 5 oder 10 Leute die sich 100ml Basis bestellen...und dem Lieferanten is das Banane ob er jz schwere kartons draufstellt oder ned...er weiß ja ned was drin is...aber ich finde es schon fast peinlich das ich mit "nur" 25 Jahren mehr Verantwortungsbewusstsein am Tag lege als hier Elternteile...aber naja

MFG Skymera


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#55

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:21
von Skymera (gelöscht)
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Zitat von renemahlig
Anfange tut es doch beim Kauf, wo jeder Käufer darauf hingewiesen wird das Basen oder Liquid mit Nikotin eine Gesundheitsgefährdung besteht. Daher ist doch der Käufer hingewiesen und somit zur Vorsicht aufgeklärt.


Das ist ja das angenehme in einem Forum, mit Personen sich auszutauschen. Was wir ja auch machen, und das in einer angenehmen Atmosphäre.



Is ja richtig aber,

Weiß der Lieferant nicht was drin is
weiß ein eventueller Ersatzkunde nicht was drin is und somit auch nicht deren Haustiere...aso ja stimmt die können ja sowieso nicht lesen....

Unter angenehm versteh ich was anderes wenn auf Fakten , blasphemie folgt!!!!

Danke hat sich somit auch erledigt!


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#56

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:26
von renemahlig (gelöscht)
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Etwas Spaß muss man schon verstehen können! Wie am Anfang geschrieben, finde ich es ja schön das Sie soch sorgen um die Menschheit macht. Aber das Thema wird glaub ich überzogen. Es gibt genug Gegner mit denen wir uns rum ärgern müssen. Man muss es ja nun wirklich nicht übertreiben, die Händler und Großhändler wissen schon wie versendet werden muss.


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#57

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:26
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

mein lieber skymera..... vorsicht... du begibst dich auf ganz dünnes eis wenn du meine äusserungen als niveaulos oder dergleiche bezeichnest....

da bin ich eher humorlos.... wenn du persönlich wirst....

dass der transport zwischen österreich und deutschland kein nationaler ist weiss ich selber du komiker. habe ich aber nicht behauptet... also immer genau lesen bevor man "gscheite" kommentare abgibt.

und trafiken werden nicht beliefert? seit wann denn? die zig kisten zigaretten werden nicht via internet verschickt herr gscheit... sondern sie werden natürlich geliefert. und die zentrallager werden mit 40 tonnern beliefert.... die ebenfalls nicht gekennzeichnet sind. und wenn ich von LKWs rede... dann rede ich nicht von einer zigarette....

also nicht gscheiter sein als notwendig.


www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Dampfshop Vöslau, 2540 Bad Vöslau, Industriestraße 12/2 (im Merkur), Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und Sa 9 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.



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#58

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:30
von herby21 (gelöscht)
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ich wollte jetzt niemand auf die füsse treten ,wenn du das falsch verstanden hast elli ,tut es mir leid
ich entschuldige mich hier
ich wollte das nur mal in relation stellen was alles passieren kann und worüber wir uns hier aufregen,
für mich ist das thema damit durch


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#59

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:40
von Skymera (gelöscht)
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Zitat von ACTOR
mein lieber skymera..... vorsicht... du begibst dich auf ganz dünnes eis wenn du meine äusserungen als niveaulos oder dergleiche bezeichnest....

da bin ich eher humorlos.... wenn du persönlich wirst....

dass der transport zwischen österreich und deutschland kein nationaler ist weiss ich selber du komiker. habe ich aber nicht behauptet... also immer genau lesen bevor man "gscheite" kommentare abgibt.

und trafiken werden nicht beliefert? seit wann denn? die zig kisten zigaretten werden nicht via internet verschickt herr gscheit... sondern sie werden natürlich geliefert. und die zentrallager werden mit 40 tonnern beliefert.... die ebenfalls nicht gekennzeichnet sind. und wenn ich von LKWs rede... dann rede ich nicht von einer zigarette....

also nicht gscheiter sein als notwendig.



rot = find ich jz auch etwas persöhnlich da ja ich direkt angesprochen werde

"Zitat von mir"
ich spars mir will ja ned auf des Niveau anderer hier sinken und die Meinung anderer diskrimieniren...
habe niemanden direkt angesprochen und auch nur die was die Meinung anderer runter machen

und nur so neben bei ein Freund besitzt sogenannte Trafikund 2 Tankstellen und der holt seine Zigaretten IMMER selbst bei Tabacoland ab und der Herr der was die Trafik vor meinem Fenster hat bekommt sie von einem Mercedes Sprinter ohne aufschrifft geliefert aber mit einer dieser ausklappbaren Orangenen Gefahrenguttafeln...ich zieh mir das nicht aus der Nase.... schliesse jz nicht auf alle Trafiken aber sind Tatsachen die ich von 2 Stück weiß...


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#60

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:40
von Raucherelli (gelöscht)
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nicht nur ich habs falsch verstanden.

aber: entschuldigung angenommen.

für mich ist das thema soweit auch durch. stehe aber gerne bei fragen zur verfügung.

gruß claudia


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#61

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:48
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

skymera... nicht mit mir diskutieren wenn ich schon einen warnung ausgesprochen habe....

ich weiss schon wie du was geschrieben hast und ich weiss auch wie du was gemeint hast....

lass es lieber gut sein....


www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
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#62

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 23:55
von Itze | 7.000 Beiträge

Skymera : Du machst aus eine Mücke einen Elefanten!
Du Rennst gegen eine Mauer!


Dampft seit den 13.09.2011
Wenn deine Taten für dich sprechen, unterbrich sie nicht.

LG Itze



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#63

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.06.2012 00:16
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

itze@ jetzt mal unabhängig von der wortwahl unseres lieben skymera....

das thema sollte man nicht als mücke abtun.... man kann und sollte es sachlich behandeln. wenn es solche bestimmungen gibt, dann sind die auch so weit irgend wie möglich beachten.

wenn die beachtung solcher vorschriften allerdings dazu führt, dass ein versand von lqiuids dadurch nicht nur erschwert, sondern unter umständen sogar unmöglich gemacht wird... muss man darüber nachdenken wie damit zu verfahren ist.

dass die lquids seriöser händler allesamt an sich gekennzeichnet sind steht ja ausser zweifel... hier geht es um die vorgeschriebene kennzeichnung des verpackungsmaterials. allerdings hat diese kennzeichung auch zur folge, dass die verpackung ganz speziellen vorschriften entsprechen muss, was wiederum bedeuten würde, dass ein postversand wie er derzeit durchgeführt wird gar nicht mehr möglich ist, sondern liquids nur mehr in speziellen verpackungen, welche nicht mehr unterhalb der paketgröße möglich sind, transportiert werden müssten.

dies würde die versandkosten im internationalen verkehr deutlich verteuern. wenn die konsumentInnen bereit sind diese transportkosten zu übernehmen kann oder könnte es den versendern grundsätzlich egal sein.

dies wird aber nicht der fall sein. die anbieter aus den ehemaligen ostblockländern würden mit sicherheit auch in zukunft ihre produkte ganz normal verschicken, wodurch ein wettbewerbsvorteil entstehen würde... der kaum auszugleichen ist.

es ist halt grundsätzlich schon leicht auf irgend was hinzuweisen, ohne die konsequenzen mit zu bewerten.

fakt ist, dass es hier eine gesetzliche bestimmung gibt, die praktisch von keinem einzigen anbieter oder händler befolgt wird.

dass die notwendigkeit dieser einhaltung der vorschrift natürlich in frage gestellt werden kann, wenn es sich um den versand von lqiudi handelt ist ein anderes kapitel... auch phantasievoll erfunden szenarien was denn nicht alles passieren könnte ist im weitesten sinne zu belächeln... aber nicht grundsätzlich von der hand zu weisen.

es ist auf jeden fall etwas, worüber man nachdenken muss.


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#64

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.06.2012 00:35
von Skymera (gelöscht)
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Da meine Meinung eh nur runtergespielt wird und ich grad echt nicht mehr weiß was ich schreiben soll oder darf ohne das es Konsequenzen hat (wenn ich das richtig verstanden habe). Werde ich einfach gehen den für einen rausschmis aus einem Forum bin ich mir zu Stolz!

Danke trotzdem für die Tipps und Infos

Auf Wiedersehn!


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#65

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.06.2012 00:38
von Itze | 7.000 Beiträge

Aktor: Ich meinte auch nur das da ein Thema.
Die Gefahren wurden mir zu viel aufgebauscht.
Du bist Lieferant und Konsument.Und schon Laaange Konsument!
Du musst es doch besser wissen.
Ich tue das Thema nicht als Mücke ab,mir gehen nur die ganzen Szenarien auf den Geist.
Was kann oder könnte und und und


Dampft seit den 13.09.2011
Wenn deine Taten für dich sprechen, unterbrich sie nicht.

LG Itze



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#66

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.06.2012 00:43
von kje | 2.473 Beiträge

Nehmen wir es doch so:
Verantwortungsvolle Händler versenden ihre Ware:
a) gut verschlossen (mit Kindersicherung)
b) die Flaschen in einer ebenso verschlossenen Plastiktüte in
c) einem gepolsterten Umschlag.

Zumindest kamen meine Sendungen bisher immer so an.

Ob tatsächlich ein Gefahrgutaufkleber nötig wäre, mag ich nicht beurteilen.


Kerstin dampft seit dem 13.09.2011
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#67

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.06.2012 00:44
von Itze | 7.000 Beiträge

Dich will keiner raus schmeißen (außer du selbst) nur du reitest auf ein Thema rum!!!
Ich habe von dir kein Kommentar gesehen außer hier,Sorry ist so


Dampft seit den 13.09.2011
Wenn deine Taten für dich sprechen, unterbrich sie nicht.

LG Itze



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#68

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.06.2012 01:01
von Raucherelli (gelöscht)
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ich habe mich schon lange nicht mehr so intensiv im internet rumgetrieben. daher schnell noch ein schlusswort von mir:

actor - ich hätts nicht besser schreiben können!

ich persönlich will nichts mies oder kaputt machen. ich habe nur gewisse bedenken geäußert, welche mich selbst zu nachforschungen getrieben haben. und da selbst der initiator dieses forums von meinen worten zum nachdenken und weiter informieren inspiert wurde, kann ich wohl nicht so verkehrt liegen.

ich persönlich möchte, dass dampfen weiterhin legal bleibt. fühle mich sowas von sau wohl, seit ich den glimmstengel gegen nen dampfstengel getauscht habe. und wir sollten auch alles dazu tun, dass es legal bleibt.

wünsch euch ne gute nacht ich dampf dann mal ab

gruß claudia


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#69

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 07.06.2012 12:04
von krankerfrank | 445 Beiträge

Moin,Ich (DPD Fahrer mit Gefahrgutschein) kann euch kurz geschrieben sagen das es nur auf die Menge im jeweiligen behältniss ankommt.

Beispiel:

Scheibenreiniger im 5 liter kanister ist kein Gefahrgut.
Scheibenreiniger im 25 liter kanister ist Gefahrgut,glaub 20 Punkte haben die.
Bis 400 Punkte darf ich ohne Gefahrgut hinweis am Fahrzeug (und ohne AGR Schein!) transportieren.
Die Gefahrgut Pakete müssen direkt hinten als erstes zusehen sein und müssen dementsprechend gesichert sein.
Dessweiteren bekommen wir auch extra Gefahrgutpapiere auf denen ersichtlich ist welchen Gefahrstoff wir Transportieren.
Ausserdem dürfen solche Pakete nicht beim nachbarn abgegeben werden,auch eine Abstellgenehmigung erlischt.

Das ganze funktioniert natürlich nur wenn der Versender es als Gefahrgut deklariert hat.
Was definitiv nicht immer der fall ist.

Und wir beliefern auch Tabakläden,und nein die Zigarettenpakete sind ausser einer guten Tarnung nicht als Gefahrgut gekennzeichnet.Aber sobald nur ein einziges Gasfeuerzeug drinne ist,ist es Gefahrgut.



Noch was zum Schmunzeln:
Hatte mal den Fall das morgens eine Schachtel ankam aus der was auslief,habs aber zuspät gesehen.
Als es meine Handschuhe auflöste haben wir es unter zeugen (Ja wenn ein DPD Beauftragter dabei ist dürfen wir das) aufgemacht.
Tja,da war eine Volle Autobatterie drinn,und wenn man die auf den kopf stellt läuft die Säure aus.


9 von 10 Stimmen in meinem kopf sagen ich bin nicht verrückt,die andere summt die Melodie von Tetris.


zuletzt bearbeitet 07.06.2012 12:06 | nach oben springen

#70

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 07.06.2012 16:20
von Stealfighter | 6.385 Beiträge

hi,
Fiktion:
mein Nachbar hat ne Hecke, der schneidet die schon 5Jahre lang immer auf 120 cm Höhe ab.
Finde ich wunderbar, so bleiben die unangenehmen Ficher weg, Er findet es auch prima so.

Jetzt hab ich im Gesetz gelesen das Seine Hecke nur 95 cm hoch sein darf.

Geh ich nun her und zeig Ihn an, zwinge Ihn dazu die Höhe ein zu halten?


PS: Alles nur Gedanken die ich freiwillig zu bedenken - verschenke

Alle Gerüchte werden negativ dargestellt weil die elektrische Zigarette eine Gefahr für die herkömmliche ist. Das ist meines Erachtens übrings die einzige Gefahr vor der diese Lügenverbreiter Angst haben.


Im obigen Text ist eine Kombination aus alter, neuer und zukünftiger Rechtschreibreformen zu finden!
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#71

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 07.06.2012 16:29
von renemahlig (gelöscht)
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Bundeskleingartengesetz § 5.3

Maximal erlaubte Heckenhöhen: max. Höhe Grenzab.
 zu Hauptwegen, zu Nebenwegen und
zu sonst. Vereinsflächen: 1,2 m 0,7 m
 an Außengrenzen zu priv. Grundstücken, zu Straßen, zu Feldern,
Wäldern und Wiesen: 2,0 m 1,0 m

Dein Nachbar, hat die Perfekte größe

Aber ich weis wie Du es meintest.......


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#72

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 12.06.2012 10:06
von Skymera (gelöscht)
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Heute kam meine erste Bestellung an Liquids an und es war auch ein undichtes flascherln dabei (18er) aber dafür 2 gratis Liquids...somit kann ich das verkraften :P

MFG Skymera


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