#1

Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:10
von Raucherelli (gelöscht)
avatar

habe zwar deswegen keine schlaflosen Nächte, aber es lässt mir keine Ruhe

ähhhh.. leider nein. keine links zu anderen foren ACTOR

hier mal einen Link reinkopiert.

ich möchte ausdrücklich betonen: ich bin verbraucher wie du und er!!!!!!!!!!
aber mit etwas mehr hintergrundwissen.

ich werde in dem anderen Forum fast gesteinigt, weil ich was negative äußere. Aber nachdem ich positive Reaktion von meiner "erstbestellung" habe und positive Reaktion von einem versand, der meine vollste zufriedenheit hat, möchte ich doch das Thema hier mal einbringen.

wichtig wäre mal anzumerken: nicht nur labern. sondern: durchlesen, nachdenken, dann schreiben.

klingt vielleicht grad etwas arrogant. Aber wer von euch hat schon wirklich Ahnung von der Versendung von Gefahrgut?

ich persönlich würde mich drüber freuen, wenn auch mal jemand sagt: ja da hast recht. hat mich auch schon gewundert, warum ich son einfaches päckl zugeschickt bekommen habe. darf natürlich auch andere wortwahl getroffen werden ;-)

gruß claudia


zuletzt bearbeitet 05.06.2012 15:39 | nach oben springen

#2

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:23
von Skymera (gelöscht)
avatar

Hast recht, bei päckchen mit Nikotin sollten aufjedenfall Transportpfeile und zumindest diese "UN XXXX" Aufkleber drauf sein. Müssen es ja bei Parfume auch machen... und ich kenne auch umstände bei der post und so, da wird das Jausenbrot einfachmal auf den nächst besten Karton gelegt, wenn dieser dann nicht gekennzeichnet ist und dann zb. fläschen mit nikotin auslaufen is das auchned schön...ich weiß weit hergeholt aber ich steh auch "was wäre wenn" ;)

Auserdem sollte genügent Füllmaterial im Karton sein, sprich nicht einfach 2 Fläschen in leeren karton- zukleben und wegschicken!

MFG Skymera


nach oben springen

#3

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:37
von Looking4Flash (gelöscht)
avatar

Hi Raucherelli,

tut mir leid, daß ich Dir auch nichts anderes sagen kann, als die Leute in dem anderen Forum.
38mg Nikotin bedeutet 38mg auf 1ml - also (gekürzt) 38gr auf 1Liter (etwa 1000gr.).

Das Nikotin ist auch mit 38mg extrem verdünnt. Deine Nachbarin kann sich damit nicht wirklichen
Schaden zufügen. Wenn ich denke, wie oft ich schon mit Verdünnung und Batteriesäuere in Kontakt
gekommen bin...

Nicht, daß 38mg gesund wären - aber tödlich/langfristig schädlich sind sie bei Hautkontakt nicht.

Gut, daß Du Dir dazu Gedanken gemacht hast - aber das wurde auch etwas falsch aufgefasst.
Wenn man beim Emailen / Forenbeiträgen so viele Ausrufezeichen macht, liest der andere den Satz
so, als würdest Du brüllen (oder hysterisch kreischen).
Das führt als Gegenreaktion dann zu einer ablehnenden Haltung. - Ganz nüchtern betrachtet.
Da haben die Foris "drüben" eigentlich noch recht vernünftig drauf reagiert.

Schau mal den Unterschied:

Ruhe - Ruhe - Ruhe und

Ruhe!!! - Ruhe!!!!!! - Ruhe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Du siehst, was ich meine?

Bei dem Händler, der Dir das ausgelaufene Päckchen geschickt hat, solltest Du nicht mehr kaufen,
ja Du könntest Ihn sogar namentlich erwähnen, damit andere ebenfalls gewarnt sind.
So funktioniert Internet.

Bei allen Händlern, bei denen ich bisher bestellt habe kam so etwas noch nie vor.
Also, vertrau´ auf die Erfahrungen der Masse (wie hier im Forum) und kaufe bei den hier empfohlenen
Händlern. - Auch so funktioniert Internet.

Natürlich kann es auch ein brutal schlecht behandeltes Päckchen gewesen sein (die Paketdienste gehen
ja meist nicht gerade zimperlich damit um). Das hätte man aber auch von aussen erkannt - und den Händler
träfe dann keine Schuld, sondern die Schergen von der Post ;)

Nun zieh Deine eigenen Schlüsse daraus und komm wieder zur Ruhe.

Ich wünsch´ Dir eine gute Nacht

Flash


nach oben springen

#4

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:46
von Raucherelli (gelöscht)
avatar

wau. im anderen forum hab ich mir die finger wund geschrieben

es ist nicht weit hergeholt.

das brot liegt neben dem nikotin - welchesw nicht fachgerecht verpackt ist.

man könnte noch die konzentration auseinander nehmen.

aber wenn ne flasche auf dem brot ausläuft, ist das brot einfach mal vergiftet.

hat dieses transportmittel einen unfall - ware fällt durcheinander (von ursprünglicher nicht vorhandener ladungssicherung rede ich jetzt mal garnicht) bring ich dein kind um, weil ich als unwissende bundesdeutsche hausfrau zeugs undeklariert verschickt habe.

ich kann auch mit gut gekennzeichneter ware kinder umbringen. aber das ist doch eher unwahrscheinlich.

aufn ersten blick mag totenkopf aufn päckl lustig wirken. aber "kind" fragt doch erstmal.

ich könnte das thema unendlich ausweiten.

auf was ich eigentlich hinaus will: es gibt einige "händler" die garnicht wissen was sie tun. auf dem transport von a nach b gibts unendliche möglichkeiten, dass die transportkette unterbrochen wird.

unfall oder sonst was. mir läft ne flasche 24`er basislösung übern arm. kein mensch weiß es, weil es nirgendwo deklariert ist. somit wird mir auch nicht geholfen.

welcher ersthelfer rechnet auch schon damit, dass ich mich grad mit nikotin vergiftet haben könnte - wenns nirgendwo steht.

gruß claudia


nach oben springen

#5

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:50
von Skymera (gelöscht)
avatar

Man könnte jetzt aber auch einen x-treme Fall erstellen....

Bestellte Liquids (oder auch diese Mischdinger mit mehr Nikotin) werden einfach in einen leeren Karton gelegt so das diese hin und her rollen und purzeln können. Is ja schon mal ein Fehler vom Versender. Dann über nimmt das beispielsweise mein Nachbar weil ich nicht zuhause bin. so nun steht nicht drauf was drinnen is und aufmachen wird es ja nicht, stehlt das ganze am Tisch und lässt es unbeaufsichtigt...so was is wenn er jz ne Katze oder einen Hund hat der neugierig is? Ich wage es sogar noch nen Schritt weiter zu gehen und meine was is wenn ein Kleinkind neugierig ist? Aus dem Grund bin ich für UN Sticker den Gesetz ist Gesetz....


MFG Skymera


nach oben springen

#6

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:55
von Raucherelli (gelöscht)
avatar

@Looking4Flash: da habe ich wirklich schon gebrüllt. das gebe ich gerne zu. aber mit normalen reden war da auch nix.

ab wann ich mit welcher konzentration irgendjemand irgendwelchen schaden zu füge, mag ich mir garnicht anzumaßen zu beurteilen.

aber was ich schon mal gut finde, dass mir hier gestattet wird, das heikle thema anzubringen.

du magst es hier mit deiner rechnerei verharmlosen. morgen werde ich dir deine rechnerei widerlegen (oder auch nicht, falls du recht haben solltest)

aber darum gets doch - hier werden keine lollis versendet. und ich habe eion voll versüfftes paket zugesendet bekommen. hätten auch meine kinder in empfang nehmen können.

es geht um gefahrstoff!!!!!!!! *ups - ich brüll grad wieder*


nach oben springen

#7

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:56
von Rebel | 185 Beiträge

Hi Claudia,

yep. habe mir den Thread durchgelesen, wollte eigentlich nicht schreiben.

Du hast dann aber die Vorlage geliefert:

Zitat
ich könnte das thema unendlich ausweiten.



Genau. Du konstruierst.

Nicht utopisch, aber doch künstliche Gebilde.

(Ich habe bis zu 1,2 ltr Liquid bis 9 mg geschickt bekommen - gut verpackt, Flaschen gut verschlossen und dicht.

Ohne 'Totenkopf' auf dem Paket.)

Schreib den Händler an, der fehlerhaft versendet hat. Oute ihn im Netz, damit er sich verbessert.

Aber versuche nicht, daraus - OHNE NOT - eine Hype zu konstruieren.


Bis denne, Jochem
Hardware: Kayfun v4 / v3.1 /v3, Russian- SM Nivel v3 / ProVari
nach oben springen

#8

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:58
von Rebel | 185 Beiträge

P. S.:

<<<Ich dampfe seit dem 25.05.2012, also seit 10 Tagen>>>

Aso.


Bis denne, Jochem
Hardware: Kayfun v4 / v3.1 /v3, Russian- SM Nivel v3 / ProVari
nach oben springen

#9

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:58
von Raucherelli (gelöscht)
avatar

@Skymera: das sind geschichten die das leben schreibt.

so blöd wie das leben (oder die päckl) läuft, kann man garnicht denken


nach oben springen

#10

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 04.06.2012 23:59
von Skymera (gelöscht)
avatar

Zitat von Raucherelli
es geht um gefahrstoff!!!!!!!! *ups - ich brüll grad wieder*




und das um die Uhrzeit


nach oben springen

#11

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 00:10
von Raucherelli (gelöscht)
avatar

ich schreibe definitiv nicht utopisch. ich schreibe aus dem richtigen leben. mit richtigen versendern, transporteuren und verbrauchern - bzw. empfänger.

das sollte man doch schon zwischen den zeilen lesen können, dass hier nicht nur ne bundesdeutsche hausfrau hinterm computer sitzet, die darauf wartet, dass der mann nach hause kommt und sein bier will.

aber wenns doch noch nicht rausgelesen wurde: ich beschäftige mich auch im richtigen leben ein wenig mit transport und gefahrgut. nur deswegen kann ich wohl auch ein wenig mit fachwissen aufwarten.

nicht genug, um mich als fachwisser zu bezeichnen. aber genug um zu erkennen, dass hier mit dem versand ein bissl was verkehrt oder zu oberflächlich abläuft.

und wieder erwähnt: es geht hier um eigene sicherheit und der innerhalb der transportkette

gruß claudia


nach oben springen

#12

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 00:16
von Rebel | 185 Beiträge

Hallo Claudia,

du versucht aber, so sehe ich das, aus einem Einzelfall viel mehr zu machen, als es tatsächlich ist.

Warum? Was hast du davon? Was verfolgst du damit?

Kommt mir künstlich vor.


Bis denne, Jochem
Hardware: Kayfun v4 / v3.1 /v3, Russian- SM Nivel v3 / ProVari
nach oben springen

#13

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 00:31
von Raucherelli (gelöscht)
avatar

was will ich damit bezwecken?

ich habe als endverbraucher gleich mal bei der erstlieferung eine negativerfahrung gemacht. wenn ich in meinem haushalt noch kinder hätte, würde diese firma nix mehr zu lachen haben.

aber genau deine fragestellung ist es : lässt du deine kinder mal so in deinen päckl rumschnüffeln?

bekommst was von O... oder Q.... zugeschickt, klinkst wohl nicht gleich aus. sind eh blos schuhe oder nen top drin.

bekommst was von "claudisleckerlis" geschickt und deine kinder vergreifen sich daran - wie reagierst du da?

und claudiasleckerlipaket sieht genauso aus wie o.... und q.............

und die kiddis vermuten nur die neusten sandalen

wie gesagt: mag sein, dass ich übertrieben reagiere. dummerweise war gerade meine erste sendung voll daneben was sicherheit betrifft. aber die firma ist in sämtlichen forenen vertreten, wo ich mich rumtreibe


nach oben springen

#14

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 00:42
von Jette | 1.257 Beiträge

Was solls, dort nicht mehr bestellen und gut ist. Es gibt schwarze und weiße Schafe.


ich dampfe seit 2009
nach oben springen

#15

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 05:51
von renemahlig (gelöscht)
avatar

Hallo Raucherelli,

es ist schön das Du Dir Gedanken über andere machst, dass zeigt Menschlichkeit. Aber etwas polemisieren tust Du schon. Ich mische ja nun auch schon seit ein paar Tagen selber, OHNE Handschuh. ( Habe mir aber jetzt welche gekauft) Bei Mischen kommt immer etwas Basis auf die Finger ( Tropfen), ich selbst Lebe auch noch. So schnell kann und wird man daran nicht sterben. Wenn man sich die Basis injektiert, das dürfte wirklich ungesund sein aber selbst daran dürfte man nicht sterben.

Daher mach Dir nicht zu viele Gedanken, wir reden hier von sehr leichten Nikotinbasen und nicht von lebensbedrohlichen Giften.

Habe gelesen, dass Du Zubehör Vertrieben magst bzw. darüber nachgedacht hast. Davon kann ich Dir nur abraten, keiner weis wie es mit Egartten weiter geht. Der Markt ist erstens überschwemmt und viel zu ungewiss. Für ein Shop wird der Umsatz viel zu wenig sein, um Miete, Nebenkosten, Lohn, Steuern, Werbung usw. bezahlen zu können. Und Onlineshops gibt es schon viel zu viele.


zuletzt bearbeitet 05.06.2012 05:55 | nach oben springen

#16

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 13:12
von Drakuras | 3.642 Beiträge

So ich werde mich hier nun auch mal zu Wort melden.
Ich verstehe dich schon Raucherelli, aber denke auch mal an die Gesetzeslage und diese ungewissheit im momment.

Ich treffe nun auch mal eine Spekulative aussage:
Ich verschicek ein Packet mit UN Aufkleber auf dem der Giftstoff Gekennzeichnet ist von Holland nach München. Dieses Packet wandert dann durch ganz viele Hände, wenn nun in einem Bundesland das Liquid noch unter das Arzneimittel gesetz fällt, was im momment nicht ganz so 100% klar ist, dann wirst du dein Packet nie erhalten, denn dann ist der Inhalt für den Zoll beamten Illegal.

Aber wo ich dir Recht geben muss, ein schlecht verpacket Packet gehört sich nicht. Liquids sollten so Transportiert werden, dass sie nicht außerhalb des Packetes kommen können also Dicht verschlossen, wie oft hab ich schon von einem Händler son luft polster umschlag bekommen der aus Plastik war und sau schwer zu öffnen mich hats imemr aufgeregt nun verstehe ich es aber warum es so ist, das ding war nämlich wasserdicht. Da wäre kein Liquid ausgetreten.


nach oben springen

#17

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 15:59
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

also eines möchte ich jetzt schon mal klarstellen....

wichtig ist in erster linie einmal, dass wir wissen wovon die rede ist....

und wenn es großartig um kennzeichnungspflichtiges gefahrengut geht... dann kommt es meines bescheidenen wissens nach auch darauf an.... von welchen zu transportierenden mengen wir hier sprechen.

wenn wir davon ausgehen, dass benzin gefahrengut ist... und das ist ja wohl ausser zweifel, dann ist eine kennzeichung als gefahrenguttransport auch nicht notwendig wenn ich einen vollen tank habe.... selbst der reservekanister dazu erfordert noch keine kennzeichnung.

also wenn du so taff bist im bereich gefahrenguttransport, dann guckste mal nach, ab welchen mengen flüssiges nikotin als kennzeichnungspflichtiges gefahrengut gilt.

denn dass ein liquidfscherl inkl. nikotin kennzeichungspflichtig sein soll... kann ich mir persönlich nicht wirklich vorstellen.

aber selbst wenn es so wäre.... glaubst du allen ernstes, dass die händler damit ein problem hätten die liquids nur mehr als deklarierstes gefahrengut zu versenden?

das problem hätten die endverbraucher... denn... und da brauch ich auch nicht viel recherchieren.... die kosten einer solchen sendung.... wären exorbitant.

damit wünsch ich viel vergnügen.

übrigens für jene anfänger die es noch immer nicht nachgelsen haben und es auch nciht wissen. 1 mg nikotin auf 1 kilo körpergewicht ist tödlich.... ganz einfach auszurechen in wieviel liquid ich baden müsste und wie lange ich in der wanne liegen bleiben müsste bis ich mich damit vergiftet hätte..... wenn ich es über die haut aufnehmen muss.

getrunken... geht es da leichter... keine frage....

deswegen werden in 99,7% aller fälle... mittlerweile bruchsichere mit kindersicherung versehene flaschen verwendet.

aber mein lieben freunde der panikmache..... wenn ein chemiezug in einer ortschaft aus den schienen springt.... siebenundzwanzig häuser wegreisst und zu guter letzt noch explodiert.... hat keiner was davon, dass auf den waggons ein pfeilchen oder was auch immer aufgemalt war.

eines ist klar... alle die damit zu tun haben haben auch die verantwortung zu übernehmen, dass das liquid mit nikotin mit gebotener sorgfalt zu behandeln ist... dazu gehört allerdings auch die erforderliche selbstverantwortlichkeit des konsumenten, der so ein paket bekommt und übernimmt.

wenn heut zu tage noch ein händler glaubt er muss in glasflaschen abfüllen... ok... bei dem muss man ja nciht kaufen und er wird dann sehr bald darüber nachdenken woran es liegt dass niemand mehr bei ihm kauft....

wenn heute jemand riesen gebinde an flüssigen nikotin kreuz und quer durch europa reisen lässt... nur um sich ein paar cent dadurch zu ersparen.... trägt aber auch als käufer die verantwortung.


www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Dampfshop Vöslau, 2540 Bad Vöslau, Industriestraße 12/2 (im Merkur), Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und Sa 9 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.



nach oben springen

#18

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 19:25
von Skymera (gelöscht)
avatar

Hallo,

So hab jz mal geguckt und habe gefunden das die Kennzeichnung(en) UN 1654 bis UN 1659 sich mit Nikotin in verschiedenen Arten befasst. Werde noch weiter suchen um was es sich da genau handelt und ab wann das kennzeichbar sein muss!

MFG Skymera


nach oben springen

#19

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 20:08
von Itze | 7.000 Beiträge

Und ab wieviel Liter ist die Kennzeichnung Pflicht?
Wir Bestellen 100 ml,soll da ein Totenkopf drauf?
Mann kann es auch Übertreiben.
Im Straßenverkehr fahren mehr Bomben mit Chemie durch die gegend als ihr euch vorstellen könnt.
Also lasst bitte die Kirche im Dorf!


Dampft seit den 13.09.2011
Wenn deine Taten für dich sprechen, unterbrich sie nicht.

LG Itze



nach oben springen

#20

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 20:10
von herby21 (gelöscht)
avatar

itze


nach oben springen

#21

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 20:19
von Skymera (gelöscht)
avatar

Zitat von Itze
Und ab wieviel Liter ist die Kennzeichnung Pflicht?
Wir Bestellen 100 ml,soll da ein Totenkopf drauf?
Mann kann es auch Übertreiben.
Im Straßenverkehr fahren mehr Bomben mit Chemie durch die gegend als ihr euch vorstellen könnt.
Also lasst bitte die Kirche im Dorf!




Im Straßenverkehr ist mir aber auch bewusst das ein auto mit Sprit fährt, den LKW´s haben ja auch Kennzeichnungen was sie transportieren da ich ja nicht durchschaun kann durch Metall...ein Postbote oder sonstige Versands dienste kann aber ned immer davon ausgehen das nur Papier in dem Päckchen ist. Dann kann ja auch jeder Uran im Karton verschicken wenns eh sooo übertrieben is!

Wenn ich eine einzelne Flasche Pafume versende muss ich dies auch kennzeichnen... und was ich bis jetzt gefunden habe ist das alle Nikotinarten der Gefahrenklasse 6.1 zugeordent gehören und somit der Verpackunsgruppe II / III und somit wieder X und Y kodiert... denkt doch mal nach irgendwann werden auch andre Leute da drauf kommen und sind die Politiker ned eh so gierig aufs einstellen des Dampfens? Gebt ihnen doch keinen Grund. Eine UN sendung kosten bei DHL zb. nichts extra...

http://sync.einsatzleiterwiki.de/doku.ph...se_6-1:16540866

MFG Skymera


zuletzt bearbeitet 05.06.2012 20:23 | nach oben springen

#22

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 20:25
von Itze | 7.000 Beiträge

Ab wieviel ml hast du aber nicht gesagt!

Ich habe auch Google bemüht, aber nicht gefunden1


Dampft seit den 13.09.2011
Wenn deine Taten für dich sprechen, unterbrich sie nicht.

LG Itze



nach oben springen

#23

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 20:31
von Skymera (gelöscht)
avatar

Zitat von Itze
Ab wieviel ml hast du aber nicht gesagt!

Ich habe auch Google bemüht, aber nicht gefunden1



Da geb ich dir recht finde ich auch nicht aber ich geh jz mal vom Parfume aus

Eine 75ml flasche Parfume hat 30% Alcohol was grob 22ml sind und ich brauch trotzdem einen aufkleber...

und mal egrlich is dieser Aufkleber so schlimm????

MFG


nach oben springen

#24

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 20:36
von herby21 (gelöscht)
avatar

leute ihr zieht euch an dem thema hoch ei ei ei ,das ist mal ein einzelfall gewesen ,
genau wie der akku der explodiert ist,da wurde ein gedöns drum gemacht ,da spricht heute keine s,,, mehr drüber

das wäre vom zufall her genau so wie der
einer säuft,der andere nicht ,wird aber von dem platt gefahren der gesoffen hat


nach oben springen

#25

RE: Versendung von Gefahrstoffen

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.06.2012 20:45
von Skymera (gelöscht)
avatar

Ich spreche von dem Versand von Nikotinhaltigem Liquid... nicht davon was passiert ist!

Und so leid es mir tut das is nun mal Gesetz laut EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)

Wünsche keinem das Stichproben bei solchen Packeten gemacht werden und dann nichts gekennzeichnet ist...

Komme aus der Spedition und ich weiß was das für Probleme werden können...

Vorallem möchte ich hier nur betonen das es klüger wäre, will niemandem etwas vorschreiben und kann es auch nicht...

MFG Skymera


nach oben springen



Besucher
0 Mitglieder und 12 Gäste sind Online

Forum Statistiken
Das Forum hat 9047 Themen und 205860 Beiträge.