#1

Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 23.04.2012 14:41
von Achim-r (gelöscht)
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23. April 2012

Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.

In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Er ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php zu finden.

Aktenzeichen: 13 B 127/12

Quelle: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitte...20423/index.php


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#2

RE: Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 23.04.2012 14:43
von Drakuras | 3.642 Beiträge

Dein titel passt besser aber guggst du hier
2:0 für uns-:-)


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#3

RE: Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 23.04.2012 14:53
von Achim-r (gelöscht)
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Sorry, habe ich übersehen.
Dann bitte hier löschen.


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#4

RE: Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 23.04.2012 22:52
von Dusky | 3.158 Beiträge

Finde den Titel sowie Deinen Eröffnungs-Post hier ganz gut!

Würde deswegen Deinen Thread hier gerne offen lassen und dafür - wie Drakuras - an den anderen Thread, in welchem zu diesem Thema schon fleißig kommentiert wird, verweisen: 2:0 für uns-:-)


Gruß, Dusky



für Neueinsteiger: Die häufigsten Anfängerfehler! & Die wichtigsten Fragen für Neueinsteiger beim elektrisch Rauchen
verwirrt von den ganzen Fachausdrücken? Dann schaut mal hier: Das ABC der Begriffsbestimmungen
zuletzt bearbeitet 23.04.2012 22:54 | nach oben springen

#5

RE: Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 24.04.2012 08:17
von Achim-r (gelöscht)
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Natürlich gerne.
Ich hatte vorher per Suche nach gesehen, ob es das Thema gibt. Aber nichts gefunden. Und ich
möchte ja nicht gleich mit Fehlern hier starten.
Darum hatte ich das hier noch mal gemacht.


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#6

RE: Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 24.04.2012 09:17
von koschka | 8.321 Beiträge

Danke, auch super zitiert!
Habe den anderen Thread gar nicht gelesen .....
Find das super, es läuft langsam ... gestern wieder wurde mir gesagt, etwas gelesen zu haben über die gesundheitliche Bedenken zur Egarette - stöhn.
Und immer um immer wieder muss ich lachen .... die Egarette ein Medizinprodukt ... dann ist mein Nebler hier auch ein Medizinprodukt, weil es das Gleiche ist und mir zur Luftbefeuchtung dient, was ja gesundheitlich gut sein soll ... und wenns blöd läuft, zu Schimmelbildung führen kann ... und Schimmel ist ja bekanntlich gesundheitsgefährdend .... aber lassen wir das

Aber wie sieht es denn nun eigentlich mit der Presse aus? Kann man der Presse nicht jetzt nicht auch solche Meldungen verbieten? (sorry für blöd frag)


Was lange währt, wird endlich gut. Stichtag: 15.07.2012


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#7

RE: Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 24.04.2012 13:10
von koschka | 8.321 Beiträge

haha, ich bin grad richtig begeistert!
Soeben in den Punkt 12 Nachrichten ein sehr sehr kurzer Beitrag, was das Oberverwaltungsgericht beschlossen hat!!!

Find ich so richtig gut, das dürfte jetzt langsam wirklich in der Gesellschaft ankommen! Das Theater hätt es natürlich gar nicht erst geben müssen/sollen/dürfen, aber was solls.
Hab das grad auch ganz begeistert meinem Mann gezeigt, der sich neuerdings doch positiv und leicht interessiert gegenüber meinem Hobby zeigt.


Was lange währt, wird endlich gut. Stichtag: 15.07.2012


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